Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, ALG2

Liebe/-r Experte/-in,

habe ein paar Fragen… uns bleiben immer „Lücken“, vielleicht gibt’s hier Erfahrungswerte.

Würde mich über Antworten sehr freuen!!!

Konkrete Fragen:

  • Wie berechnet sich das Elterngeld bei Arbeitslosigkeit des sorgenden Elternteils während der letzten 5 Monate vor der Geburt?
  • Wie weit hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen? Kann einer Elterngeld beantragen und der andere Elternzeit?
  • Ab wann „muss“ der Elternteil, der sorgt, wieder arbeiten, wenn er arbeitslos gemeldet ist? Kann er drei Jahre Elternzeit beantragen?
  • wann hat ein Elternteil recht auf den Elternfreibetrag?
  • Kann ein Elternteil Elterngeld und das andere Elternzeit beantragen?
  • Wieviel Geld braucht ein Kind (Sparsamkeit vorausgesetzt), d.h. wo fallen wirklich Kosten an? (Kindergarten?)
  • Ist der Sinn des Unterhalts auch, den Erziehungsaufwand / die Verantwortung aufzuwiegen, oder nur, Geld für tatsächliche Ausgaben für das Kind (wie Kindergeld- ich denke, das ist der Sinn) bereitzustellen?
  • wer zahlt Mutterschaftsgeld und wo / wann muss das beantragt werden?
  • Was ist der Kinderzuschlag?

Danke und Grüße

Hallo,

das weiß ich aber leider nicht.
Man könnte aber mal hier schauen:

http://www.mein-elterngeld.de/elterngeld_berechnung_…

http://www.der-elterngeldrechner.de/

http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/e…

Vielleicht finden Sie hier Antworten.
Gruß Sina

Hallo, leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht aus, aber es gibt soziale Beratungsstellen z.B. von der Kirche die einem recht gut Auskunft geben können.
Gruß Gaby

Ich versuceh es mal der Reihe nach:

  • Wie berechnet sich das Elterngeld bei Arbeitslosigkeit des
    sorgenden Elternteils während der letzten 5 Monate vor der
    Geburt?

Da ja der Mutterschutz vor der Geburt kommt, werden die Monate mit Mutterschutz gar nicht berücksichtigt. Die mit Arbeitslosigkeit mit 0 Euro EInkommen und dann eben noch soviele Monate davor mit EInkommen bis man 12 Moante zusammen hat (ohne die Mutterschutz Monate).

  • Wie weit hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen?

Eigentlich gar nicht, einzig eine Voraussetzung ist für beide gleich, man darf nicht mehr als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten.
Kann

einer Elterngeld beantragen und der andere Elternzeit?

Ja, natürlich!

  • Ab wann „muss“ der Elternteil, der sorgt, wieder arbeiten,
    wenn er arbeitslos gemeldet ist? Kann er drei Jahre Elternzeit
    beantragen?

Nein, Elternzeit kann eine arbetisloser nicht beantragen, aber er kann natürlich 3 Jahre für die Kindererziehugn zuhause bleiben.

  • Wieviel Geld braucht ein Kind (Sparsamkeit vorausgesetzt),
    d.h. wo fallen wirklich Kosten an? (Kindergarten?)

Das ist pauschal nciht zu sagen, wir haben die Erfahrung gemacht, in den ersten Jahren nicht mehr als das Kindergeld, Kindergarten sprengt dies natürlich deutlich!

  • Ist der Sinn des Unterhalts auch, den Erziehungsaufwand /
    die Verantwortung aufzuwiegen, oder nur, Geld für tatsächliche
    Ausgaben für das Kind (wie Kindergeld- ich denke, das ist der
    Sinn) bereitzustellen?

Für die Ausgaben des Kindes, alles andere wird über Betreuungsunterhalt für das entsprechende Elternzeitl ausgeglichen.

  • wer zahlt Mutterschaftsgeld und wo / wann muss das beantragt
    werden?

DAs zahlt bei ALGI-Bezug die KK in Höhe des ALGI. Muss bei der KK beantragt werden mit einer Bescheinigung, die es frühestens 7 Wochen vor dem VET von Arzt oder Hebamme gibt.

Hallo,
ich kann nur einen Teil der Fragen beantworten:

Maßgeblich ist das in den letzten 12 Monaten vor Geburt durchschnittlich erzielte monatliche Nettoeinkommen. Ausnahmen sind zb. Bezug von Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein Vorkind, Mutterschaftsgeld für ein Vorkind.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt haben?! Angenommen Ihr Kind wird im September 2011 geboren, wird grundsätzlich der September 2010 bis August 2011 hergenommen. Wenn sie dann zb schon ab August 2011 Mutterschaftsgeld erhalten, ergibt sich ein neuer Bemessungszeitraum August 2010 bis Juli 2011 usw. Bei Ihnen werden dann die 5 Monate Arbeitslosigkeit mit 0 angesetzt und mit den restlichen 8 Monaten Einkommen ein Durchschnitt errechnet.
Mutterschaftsgeld können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Wenn Sie arbeitslos sind, fällt für Sie die Elternzeit weg. Sie erhalten grundsätzlich für 12 Lebensmonate Elterngeld. Wenn Ihr Partner einen Einkommensverlust nachweist (zb wenn er Elternzeit nimmt), hat auch er Anspruch auf sog. Partnermonate. Dann würde zb Ihr Partner 2 Monate in Elternzeit sein und dafür auch Elterngeld bekommen. Jedoch vorsicht bei der Beantragung von Elternzeit. Nicht vor 8 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen, wg. Kündigungsschutz.

Ich hoffe, dass ich Ihnen soweit helfen konnte.

Gruß Bella

Hallo, da weiß ich nicht Bescheid. renate Claus

Hallo Bella 789,

danke. Das hat mir schonmal weitergeholfen. Ein paar Rückfragen habe ich noch:
Der Geburtstermin ist Mitte November. Bis Ende März habe ich ca. 1200 Euro netto verdient (nicht selbständig), seit Anfang April bin ich arbeitslos. Wieviel Elterngeld bekomme ich nun? Ich bin dann ja vor Geburt siebeneinhalb Monate arbeitslos. Mutterschaftsgeld bekommt man soweit ich weiss 6 Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin (?), wirkt sich das auf die Elterngeldzahlung aus?

Ich habe überlegt, die Krankenkasse zu wechseln, was ich aber vor der Geburt nicht mehr schaffe (2 Monate Kündigungsfrist). Ich möchte die Bezahlung einer Haushaltshilfe nach der Geburt beantragen, für eine Woche, ist es sinnvoll, die Krankenkasse jetzt schon zu kündigen (Bewilligung Haushaltshilfe)? Kennen Sie sich zufällig auch mit dem Thema aus? Ich würde auch gern wissen, ob das Kind dann automatisch familienversichert ist.

Die Elternzeit fällt für mich weg, sagen Sie. Ich habe überlegt, entweder ca.nach einem Jahr wieder zu arbeiten, vielleicht schon vorher ein paar Stunden, wenn ich etwas finde, oder / und ein Studium / Fernstudium zu beginnen. Dies würde ich später neben dem Beruf weiterführen. Einerseits frage ich mich, ob das realistisch ist (Zeitwaufwand), andererseits, was das Arbeitsamt dazu sagt.

Dann gibt es auch noch Ermäßigungen für Studierende: Wohngeld kommt wohl nicht infrage (bekomme ja Arbeitslosengeld), Krippenplatz, …?

Der Vater würde gern Elternzeit nehmen, er hat aber momentan einen ungeklärten Status: bereits exmatrikuliert, aber noch abschließen wollend, zur Zeit vom Vater finanziert.

Viele Grüße und danke nocheinmal
Igeline

Hallo.

Vielen Dank. Ich frage mal weiter: : )

Mutterschutz sind 8 Wochen? Und wie ist es mit dem Elterngeld, wenn ich 4,5 Monate von diesen 12 Monaten verdient habe weniger 8 Wochen Mutterschutz: ist die Rechnung richtig: 2,5 mal Nettoeinkommen = A, A geteilt durch 12 Monate = B, 67% von B = monatliches Elterngeld für 12 Monate?

Weitere Fragen…
Wenn der Vater Elterngeld beantragt, und zur Zeit einen „ungeklärten“ Status hat (exmatrikuliert, möchte aber noch den Abschluss machen), wie lange und wie viel Elterngeld bekäme er? Müsste er dort gemeldet sein, wo das Kind gemeldet ist?

Erhalte ich automatisch das Sorgerecht? Gibt es Vorteile für ein gemeinsames Sorgerecht, wenn die Eltern nicht zusammen wohnen und das Kind erst einmal bei der Mutter ist?

Der Vater „möchte“ keinen Unterhalt zahlen, da er sonst auf seinen Status angesprochen wird (denke ich) und „unter Druck“ steht bezüglich seines Abschlusses oder Geld zu verdienen. Wissen Sie, wie dort der Ablauf ist? Er könnte ja auch ein paar Tage pro Woche arbeiten. Ich möchte jedoch das Kind eventuell ab einem Jahr in die Krippe geben, die ja Geld kostet.

Evtl. wollte ich ein Fernstudium beginnen oder ein Präsenzstudium, oder / und arbeiten.

Da der Vater sich nicht konkret äußert, bisher überhaupt nicht festlegt (auch nicht auf mich), kann ich bisher nicht mit ihm „rechnen“, obwohl er - am Kind- interessiert zu sein scheint. Er möchte jedoch, dass er zu nichts verpflichtet wird (vom Staat aus), und „nur für das Kind“, also nicht für mich, zahlen.

Nun frage ich mich einerseits, wofür der Unterhalt in Abgrenzung zum Kindergeld steht, und ob ich ihm nun jedes Mal vorrechnen will, was angeschafft werden muss und ob ich sparsam lebe oder vom Geld für das Kind auch etwas für mich bzw. für mich und Kind nehme. Z.B. habe ich ein Auto (wohne jetzt noch zumindest auf dem Land und brauche das) und bekomme zur Zeit ALG2. Ich bin ihm doch keine Rechenschaft schuldig, zumal er mir nicht sagen möchte, wieviel Geld er zur Zeit von seinem Vater als „Unterhalt“ erhält. Er hat gerade 2 Jahre lang „garnichts“ gemacht, weil er sich nicht auf sein Studium konzentrieren konnte, er lenkt sich leicht durch Beziehungen ab (eine Zeitlang gearbeitet, es gab Machtstreitigkeiten um sein erstes Kind, die letzten zwei Jahre „angeblich“ durch Frauen abgelenkt).

Im Moment bekomme ich nur langsam einen klaren Kopf, weil der Vater sich von mir distanziert und mit zwei anderen Frauen etwas „hat“, das macht’s nicht leichter.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld bei Bezug von ALG2? Auch die KK?

Danke, ich hoffe, ich habe nichts doppelt gefragt.
Viele Grüße,
Igeline

Hallo Igeline,

ich kann Dir leider nicht alle Fragen beantworten, da ich nicht im Bereich der Jugendhilfe (die für die Berechnung und Gewährung des Elterngeldes zuständig ist) tätig bin bzw. mich zu wenig darin auskenne. Wende Dich dazu bitte direkt an Dein zuständiges Jugendamt.
Mutterschaftsgeld bekommt man auf Antrag bei der Krankenkasse. Hast Du die Anwartschaft dafür nicht erfüllt, wird vom ersten Tag der Geburt des Kindes an Erziehungsgeld gezahlt. Ob Dir überhaupt Erziehungsgeld zusteht bei vorherigem SGB II Leistungsbezug (Harz IV) ist fraglich, da sich das Elterngeld aus dem letzten tatsächlichen Erwerbseinkommen berechnet.

Liebe Grüße

Hallo Igeline,

Zur Berechnung kommt es darauf an, ab wann Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Wenn Ihr Kind 11/2011 kommt, ist der grundsätzliche Bemessungszeitraum, der zur Berechnung hergenommen wird 11/2010 bis 10/2011. Da aber der Bezug von Mutterschaftsgeld ein Verschiebetatbestand ist, ändert sich der Bemessungszeitraum. Beginnt die Mutterschaftsgeldzahlung im Monat 9/2011 (ein Tag im Monat reicht für die Verschiebung aus), ergibt sich der Bemessungszeitraum 9/2010 bis 8/2011. Erhalten Sie erst ab 10/2011 Mutterschaftsgeld, würden die Monate 10/2010 bis 9/2011 hergenommen werden.
D.h. Sie können monatlich die ca 1200 € je nach Mutterschaftsgeldzahlung hernehmen ab 9/2010 bzw. 10/2010 bis 3/11. Die restlichen Monate werden mit 0 angesetzt. Diese Beträge addieren Sie, teilen den Betrag durch 12 Monate damit sich der Durchschnitt errechnet. Davon 67 % ist ihr Elterngeld.
Wenn Ihr Durchschnittseinkommen unter 1000 € liegt, erhalten Sie zusätzlich noch einen „Geringverdienerbonus“.

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.

Wg. der Krankenkasse, der Ermäßigung für Studierende, den Krippenplatz kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich kann nur sagen, dass Wohngeld bei der Wohngeldstelle im Landratsamt beantragt werden kann.

Anspruch auf Elternzeit haben nur Arbeitnehmer. (§ 15 BEEG)
Wenn Sie während des Bezuges von Elterngeld einen Minijob oder eine Teilzeitstelle (möglich bis zu 30 Wochenstunden) aufnehmen, wird dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet.

Da der Kindsvater anscheinend auch nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, kann er ebenfalls wg § 15 BEEG nicht in Elternzeit gehen.

Viele Grüße, Bella

Lieder kenne ich mich damit nicht aus. Frage doch beim Amt nach.

Hallo Igeline,
zu Frage 1: Elterngeld richtet sich nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Monate mit Arbeitslosengeld zählen als Monate mit 0€ Einkommen. In Deinem Fall: 5x0€ plus 7xEinkommen davor = Summe, geteilt durch 12 und davon 65-67%-
zu Frage 2: Wer Elterngeld beantragt muss auch mit Elternzeit gemeldet sein. Der Partner kann zeitgleich aber auch Elternzeit beantragen und evtl. auch Elterngeld (bis zu 7 Monate).
zu Frage 3: Der betreuende Elternteil kann auf jeden Fall 3 Jahre zu Hause bleiben.
zu Frage 4: Den Kinderfreibetrag kann sich der Vater oder die Mutter auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Zu Frage 4: Wieviel Geld braucht ein Kind… also in den ersten Jahren v.a. Windeln - Essen - Pflegemittel - Möbel - Kinderbtreuung. Das kann ich nicht so pauschal ausrechnen… sorry
zu Frage 5: Ich glaube, dass damit beides erreicht werden soll. Unterhalt dient zur Deckung der Ausgaben aber auch zum Erhalt eines bestimmten Lebensstandards.
zu Frage 5: wenn Du gesetzlich versichert bist, dann beantragt man das bei der eigenen Krankenkasse. Ansonsten beim Bundesversicherungsamt.
zu Frage 6: Kinderzuschlag ist wie das Kindergeld eine Leistung der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Kinderzuschlag bekommt, wer genug Geld für sich und den Partner hat, aber nicht genug zur Bestreitung des Lebensunterhaltes des Kindes. Dann bekommt man monatlich 140€ pro Kind bis zum 25. Lebensjahr, so dass niemand vom AlG 2 abhängig wird. Alles klar? Herzlichen Gruß, SAM