Guten Tag,
Hallo!
Habe ein paar Fragen… es geht nicht direkt um mich… uns
bleiben immer „Lücken“, vielleicht gibt’s hier
Erfahrungswerte.
Bitte ggf. in ein anderes Brett verschieben.
Konkrete Fragen:
- Wie berechnet sich das Elterngeld bei Arbeitslosigkeit des
sorgenden Elternteils während der letzten 5 Monate vor der
Geburt?
Das wird als Monat ohne Einkommen gewertet - egal ob ALG I oder II.
- Wie weit hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen? Kann
einer Elterngeld beantragen und der andere Elternzeit?
Grundsätzlich ja. Aber wenn man Elterngeld bezieht darf man nur eine bestimmte Anzahl Stunden im Monat arbeiten und auch nur so und so viel verdienen. Es bekommt auch immer nur ein Elternteil auf einmal Elterngeld. Man kann also nicht sagen jeder nimmt z.B. 7 Monate in Anspruch bei gleichzeitiger Auszahlung.
- Ab wann „muss“ der Elternteil, der sorgt, wieder arbeiten,
wenn er arbeitslos gemeldet ist? Kann er drei Jahre Elternzeit
beantragen?
Wie sorgt? Klar kann er 3 Jahre Elternzeit machen. Elterngeld gibt es aber nur 12 bzw. 24 Monate (wenn man sich die Hälfte auszahlen lässt). Die restliche Zeit hat man keine Ansprüche - auch kein ALG II, weil man dem ARbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht.
- wann hat ein Elternteil recht auf den Elternfreibetrag?
k.A.
- Kann ein Elternteil Elterngeld und das andere Elternzeit
beantragen?
Hast du oben schon mal gefragt. siehe da.
- Wieviel Geld braucht ein Kind (Sparsamkeit vorausgesetzt)´
Das weiß kein Mensch.
d.h. wo fallen wirklich Kosten an? (Kindergarten?)
Kindergarten, Kleidung, Essen, Spielzeug, Miete, Bücher, und und und
So ein Kind wird immer größer und größer…
- Ist der Sinn des Unterhalts auch, den Erziehungsaufwand /
die Verantwortung aufzuwiegen, oder nur, Geld für tatsächliche
Ausgaben für das Kind (wie Kindergeld- ich denke, das ist der
Sinn) bereitzustellen?
k.A.
- wer zahlt Mutterschaftsgeld und wo / wann muss das beantragt
werden?
Wenn du arbeitslos gemeldet bist, musst du das bei der Krankenkasse beantragen. Man geht einige Wochen vor der Geburt zum Frauenarzt. Da lässt man sich dann eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ausstellen (geht glaub ich ab 8 Wochen vorher). Den schickt man an die KK oder gibt es dem ARbeitgeber.
- Was ist der Kinderzuschlag?
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service…
Danke und Grüße
LG von Suse