Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt

Hallo!
Habe ein paar Fragen… es geht nicht direkt um mich… uns bleiben immer „Lücken“, vielleicht gibt’s hier Erfahrungswerte.

Bitte ggf. in ein anderes Brett verschieben.

Konkrete Fragen:

  • Wie berechnet sich das Elterngeld bei Arbeitslosigkeit des sorgenden Elternteils während der letzten 5 Monate vor der Geburt?
  • Wie weit hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen? Kann einer Elterngeld beantragen und der andere Elternzeit?
  • Ab wann „muss“ der Elternteil, der sorgt, wieder arbeiten, wenn er arbeitslos gemeldet ist? Kann er drei Jahre Elternzeit beantragen?
  • wann hat ein Elternteil recht auf den Elternfreibetrag?
  • Kann ein Elternteil Elterngeld und das andere Elternzeit beantragen?
  • Wieviel Geld braucht ein Kind (Sparsamkeit vorausgesetzt), d.h. wo fallen wirklich Kosten an? (Kindergarten?)
  • Ist der Sinn des Unterhalts auch, den Erziehungsaufwand / die Verantwortung aufzuwiegen, oder nur, Geld für tatsächliche Ausgaben für das Kind (wie Kindergeld- ich denke, das ist der Sinn) bereitzustellen?
  • wer zahlt Mutterschaftsgeld und wo / wann muss das beantragt werden?
  • Was ist der Kinderzuschlag?

Danke und Grüße

Hallo

  • Wieviel Geld braucht ein Kind (Sparsamkeit vorausgesetzt),
    d.h. wo fallen wirklich Kosten an? (Kindergarten?)

Windeln, Nahrung, Bekleidung, Kita, Spielsachen, Kinderwagen, Kinderzimmer

  • Ist der Sinn des Unterhalts auch, den Erziehungsaufwand /
    die Verantwortung aufzuwiegen, oder nur, Geld für tatsächliche
    Ausgaben für das Kind (wie Kindergeld- ich denke, das ist der
    Sinn) bereitzustellen?

Unterhalt in welchem Sinne? Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Eltern?

  • wer zahlt Mutterschaftsgeld und wo / wann muss das beantragt
    werden?

Die Krankenkasse, einfach anrufen die geben gerne Auskunft ( Hompage nachsehen ob dort auch schon Infos zu finden sind )
Gruß SUnny

Hallo

Unterhalt in welchem Sinne? Kindesunterhalt bei getrennt
lebenden Eltern?

Ja, genau, das meine ich
Danke

Hallo,
der Unterhalt ist nur dazu da um die Versorgung des Kindes zu finanzieren. Diese kann von einem Anwalt oder dem Jugendamt berechnet werden.
Die Höhe des zu leistenden Unterhaltes richtet sich nach dem Einkommen des ( meistens ) Vaters und nach dem alter des Kindes. Dieses kann man an der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
Von dem dort ausgeschriebenen Unterhaltes ist die hälfte vom Kindergeld (184:2) abzuzihen. Dann hat man den realen Unterhalt. Dieser richtet sich aber wie gesagt nach dem Einkommen. Da hier aber das Kind unter 3 Jahre alt ist so kann es sein das wenn das Einkommen des anderen dem entsprechend ist auch die Mutter Anspruch auf Unterhalt hat.
Wenn der Kindsvater aber nicht genügend Einkommen erzielt so kann auch beim zuständigen Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden den der Kindsvater an das JA zurück zu zahlen hat wenn sich seine finanzielle Situation verbessert hat.
In der Steuerklasse verändert sich die Kinderanzahl. Heißt bei getrennten Eltern hat jeder Anspruch auf die ANrechnung von 0,5 Kind.
Gruß SUnny

Guten Tag,

Hallo!
Habe ein paar Fragen… es geht nicht direkt um mich… uns
bleiben immer „Lücken“, vielleicht gibt’s hier
Erfahrungswerte.

Bitte ggf. in ein anderes Brett verschieben.

Konkrete Fragen:

  • Wie berechnet sich das Elterngeld bei Arbeitslosigkeit des
    sorgenden Elternteils während der letzten 5 Monate vor der
    Geburt?

Das wird als Monat ohne Einkommen gewertet - egal ob ALG I oder II.

  • Wie weit hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen? Kann
    einer Elterngeld beantragen und der andere Elternzeit?

Grundsätzlich ja. Aber wenn man Elterngeld bezieht darf man nur eine bestimmte Anzahl Stunden im Monat arbeiten und auch nur so und so viel verdienen. Es bekommt auch immer nur ein Elternteil auf einmal Elterngeld. Man kann also nicht sagen jeder nimmt z.B. 7 Monate in Anspruch bei gleichzeitiger Auszahlung.

  • Ab wann „muss“ der Elternteil, der sorgt, wieder arbeiten,
    wenn er arbeitslos gemeldet ist? Kann er drei Jahre Elternzeit
    beantragen?

Wie sorgt? Klar kann er 3 Jahre Elternzeit machen. Elterngeld gibt es aber nur 12 bzw. 24 Monate (wenn man sich die Hälfte auszahlen lässt). Die restliche Zeit hat man keine Ansprüche - auch kein ALG II, weil man dem ARbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht.

  • wann hat ein Elternteil recht auf den Elternfreibetrag?

k.A.

  • Kann ein Elternteil Elterngeld und das andere Elternzeit
    beantragen?

Hast du oben schon mal gefragt. siehe da.

  • Wieviel Geld braucht ein Kind (Sparsamkeit vorausgesetzt)´

Das weiß kein Mensch.

d.h. wo fallen wirklich Kosten an? (Kindergarten?)

Kindergarten, Kleidung, Essen, Spielzeug, Miete, Bücher, und und und

So ein Kind wird immer größer und größer…

  • Ist der Sinn des Unterhalts auch, den Erziehungsaufwand /
    die Verantwortung aufzuwiegen, oder nur, Geld für tatsächliche
    Ausgaben für das Kind (wie Kindergeld- ich denke, das ist der
    Sinn) bereitzustellen?

k.A.

  • wer zahlt Mutterschaftsgeld und wo / wann muss das beantragt
    werden?

Wenn du arbeitslos gemeldet bist, musst du das bei der Krankenkasse beantragen. Man geht einige Wochen vor der Geburt zum Frauenarzt. Da lässt man sich dann eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ausstellen (geht glaub ich ab 8 Wochen vorher). Den schickt man an die KK oder gibt es dem ARbeitgeber.

  • Was ist der Kinderzuschlag?

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service…

Danke und Grüße

LG von Suse

Moin allerseits,

Grundsätzlich ja. Aber wenn man Elterngeld bezieht darf man
nur eine bestimmte Anzahl Stunden im Monat arbeiten und auch
nur so und so viel verdienen. Es bekommt auch immer nur ein
Elternteil auf einmal Elterngeld. Man kann also nicht sagen
jeder nimmt z.B. 7 Monate in Anspruch bei gleichzeitiger
Auszahlung.

Das ist meines Wissens nach falsch. Zumindest meine zwei „Vätermonate“ kann ich problemlos parallel mit meiner Frau nehmen. Daher sollten auch andere Konstellationen möglich sein, wie sieben Monate gleichzeitig.

Gruß

Niels