Hallo zusammen,
angenommen eine Familie mit Zwillingen beantragt Elterngeld. Nach mehreren Terminen beim Jugendamt wird Elterngeld schließlich bewilligt.
Der Bescheid weißt jedoch Unstimmigkeiten, entdeckt durch die o.g. Familie auf, so dass es zur Korrektur aufgrund falscher Datierung des Einkommens vor der Geburt durch die Elterngeldstelle kommt.
Insgesamt ist diese Korrektur für die oben genannte Familie jedoch ungünstiger. Muss die Familie dass jetzt hinnehmen? Hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
(Die Behörde beruft sich hier auf §38 SGB X ohne nähere Erläuterung)
Danke für Infos, Gruß
Blumenschein