… Elternzeit für ein älteres Kind?
Hallo,
ich habe gerade meinen Antrag auf Elterngeld für mein 2tes Kind über die L-Bank gestellt und mit heutigem Schreiben ein für mich rätselhaftes Rückschreiben erhalten.
Zu meiner Situation:
Seit 2003 bin ich bei meinem Arbeitgeber 1 Vollzeit angestellt. Ab Geburt meiner Tochter im Juli 2010 bin ich dann in Elternzeit für 3 Jahre. Habe hierfür die Mutterschaftsleistung 13 Eur/Tag über die Krankenkasse plus AG-Zuschuss erhalten, danach das Elterngeld 65 % bis zum 1 Lebensjahr meiner Tochter.
Ab August 2011 habe ich dann einen Aushilfsjob bei einem anderen Arbeitgeber B an den Wocheneneden angenommen, bei dem ich bis max. 400 EUR/Monat je nach Stunden (meist waren es 320 EUR/Monat verdient habe.
Nun habe ich Anfang März 2012 mein zweites Kind bekommen und nun den Elterngeldantrag mit allen oben genannten Angaben und auch der Arbeitgeberbescheinigung des Arbeitgeber B eingereicht und nun eben das Schreiben der L-Bank erhalten, dass noch Angaben wie folgt fehlen:
- Es fehlt wohl das Formular „Arbeitgeberbescheinigung Zuschuss/Dienstbezüge“ als Nachweis über die Dauer und Höhe der mir gewährten täglichen Mutterschaftsleistungen. Ein Anspruch besteht auch während einer Elternzeit für ein älteres Kind.
- Gegebenfalls braucht die L-Bank einen Nachweis, dass ich keinen Anspruch auf solche Leistungen habe.
Nun meine Frage: Was meint die L-Bank damit und welchem der beiden Arbeitgeber muss ich das Schreiben nebst Bescheinigung zukommen lassen?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon vorab!
Sabrina