Elterngeld - Mutterschaftsleistung während

… Elternzeit für ein älteres Kind?

Hallo,
ich habe gerade meinen Antrag auf Elterngeld für mein 2tes Kind über die L-Bank gestellt und mit heutigem Schreiben ein für mich rätselhaftes Rückschreiben erhalten.

Zu meiner Situation:
Seit 2003 bin ich bei meinem Arbeitgeber 1 Vollzeit angestellt. Ab Geburt meiner Tochter im Juli 2010 bin ich dann in Elternzeit für 3 Jahre. Habe hierfür die Mutterschaftsleistung 13 Eur/Tag über die Krankenkasse plus AG-Zuschuss erhalten, danach das Elterngeld 65 % bis zum 1 Lebensjahr meiner Tochter.
Ab August 2011 habe ich dann einen Aushilfsjob bei einem anderen Arbeitgeber B an den Wocheneneden angenommen, bei dem ich bis max. 400 EUR/Monat je nach Stunden (meist waren es 320 EUR/Monat verdient habe.
Nun habe ich Anfang März 2012 mein zweites Kind bekommen und nun den Elterngeldantrag mit allen oben genannten Angaben und auch der Arbeitgeberbescheinigung des Arbeitgeber B eingereicht und nun eben das Schreiben der L-Bank erhalten, dass noch Angaben wie folgt fehlen:

  • Es fehlt wohl das Formular „Arbeitgeberbescheinigung Zuschuss/Dienstbezüge“ als Nachweis über die Dauer und Höhe der mir gewährten täglichen Mutterschaftsleistungen. Ein Anspruch besteht auch während einer Elternzeit für ein älteres Kind.
  • Gegebenfalls braucht die L-Bank einen Nachweis, dass ich keinen Anspruch auf solche Leistungen habe.
    Nun meine Frage: Was meint die L-Bank damit und welchem der beiden Arbeitgeber muss ich das Schreiben nebst Bescheinigung zukommen lassen?
    Kann mir hier jemand weiterhelfen?
    Vielen Dank schon vorab!
    Sabrina

Da du in Elternzeit bist hast du einen Anspruch auf 13 Euro täglich von der KK und vom AG 2 einene AG-Zuschuss, wenn die 13 Euro täglich dein Gehalt nicht voll ersetzen.
Dies muss dann natürlich auch bescheinigt werden.

Ich verstehe nicht so ganz, was daran rätselhaft oder unverständlich ist, hast du doch sicherlch beim letzten Antrag auf Elterngeld auch bekommen und abgegeben.

Susanne

Hallo Susanne,
vielen Dank für die Antwort.
Ja, ich bekomme die 13 EUR/Tag der Krankenkasse, das wären mit 30 Tagen im Monat ja dann 390 EUR. Da ich bei meinem AG 2 jedoch im Schnitt nur ca. 350 EUR/Monat verdient habe und ich über die Krankenkasse ja schon 390 EUR bekomme, bleibt ja keine Differenz mehr zu meinem bisherigen Aushilfslohn… Die Arbeitgeberbescheinigung hierzu hatte ich der L-Bank ja schon überlassen und habe eben nun noch eine Bescheinigung erhalten, die die L-Bank verlangt. Aber dennoch dürfte mein AG2 ja nun kein AG-Zuschuss zahlen müssen, oder?

Dann fehlt ihnen wirklich nur diese „Negativ-Bescheinigung“ vom AG. Alles andere sollten sie dann ja haben.Denn der AG muss dann natürlich nichts mehr zahlen.
Susanne

Hallo Sabrina6781,

du bist weiterhin bei AG A angestellt. Heißt also du hast weiterhin Ansprüche auf z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Der AG A muß dir quasi einen „Gehaltsnachweis“ für den Elterngeldantrag ausfüllen, auch wenn überall „0“ drin steht.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo,

die L-Bank will wissen, ob du Mutterschaftsgeld für dein 2. Kind von deinem 1. Arbeitgeber bekommen hast, oder nicht. Wenn nein, bekommst du ja ab Geburt (1. Lebensmonat) das Elterngeld. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommen hast, wird das ja verrechnet.

Deswegen brauchen die die Bescheinigung.

Grüße
Caddy