Hallo!
Folgende Situation hat sich bei uns aufgetan:
Ich wurde im Mutterschutz, einen Monat nach Geburt meines 1. Kindes gekündigt (Betriebsaufgabe). Danach erhielt ich Elterngeld.
Einen Monat nachdem das Eltergeld auslief, kam mein Partner unvorhergesehen in Kurzarbeit, wodurch wir zu Hartz4-Aufstockern wurden, da mir der bereits in der SS beantragte Krippenplatz abgesagt wurde, da mein Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.
Eine andere Betreuung des Kindes ist nicht möglich, also befinde ich mich in der gesetzlichen Elternzeit.
Nun bin ich aber bereits mit dem 2. Kind schwanger (Vor Eintritt des finanziellen Engpasses entstanden).
Meine Frage: Ab Januar soll es ja kein Elterngeld mehr für Hartz4-Empfänger geben. Zähle ich dazu, oder „nur“ zu den „Aufstockern“ die ja voraussichtlich den Sockelbetrag bekommen sollen?
Bis zur Geburt des Kindes werden wir voraussichtlich keine Aufstockung mehr benötigen. Gilt die Regelung dann trotzdem, weil in den 12 Monaten vor der Geburt Leistungen bezogen wurden?
Danke für eure Antworten!
Meine Frage