Elterngeld nach Elterngeld/Hartz4?

Hallo!
Folgende Situation hat sich bei uns aufgetan:
Ich wurde im Mutterschutz, einen Monat nach Geburt meines 1. Kindes gekündigt (Betriebsaufgabe). Danach erhielt ich Elterngeld.
Einen Monat nachdem das Eltergeld auslief, kam mein Partner unvorhergesehen in Kurzarbeit, wodurch wir zu Hartz4-Aufstockern wurden, da mir der bereits in der SS beantragte Krippenplatz abgesagt wurde, da mein Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.
Eine andere Betreuung des Kindes ist nicht möglich, also befinde ich mich in der gesetzlichen Elternzeit.
Nun bin ich aber bereits mit dem 2. Kind schwanger (Vor Eintritt des finanziellen Engpasses entstanden).

Meine Frage: Ab Januar soll es ja kein Elterngeld mehr für Hartz4-Empfänger geben. Zähle ich dazu, oder „nur“ zu den „Aufstockern“ die ja voraussichtlich den Sockelbetrag bekommen sollen?
Bis zur Geburt des Kindes werden wir voraussichtlich keine Aufstockung mehr benötigen. Gilt die Regelung dann trotzdem, weil in den 12 Monaten vor der Geburt Leistungen bezogen wurden?

Danke für eure Antworten!

Meine Frage

Im Momentkann man über alles nur spekulieren, denn es gibts bisher ja noch kein geädnertes Gesetz. NAch dem was ich bisher gehört habe betrifft es Aufstocker zu dem Zeitpunkt, also euch cniht.

Kleiner Hinweis, in Elternzeit ist man nur wenn mein einen AG hat!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Hm, ich musste aber bei der ARGE Elternzeit beantragen?

Zusätzlicher Hinweis: ALGI bekomme ich aus dem Grund nicht, da ich keinen Betreuungsplatz für unser Kind habe, grundsätzlich hätte ich Anspruch.
Wenn ich also zum besagten Zeitpunkt „nur“ Hausfrau wäre, weil mein-dann- Mann genug verdient, bekäme ich ggf. den Sockelbetrag ganz normal+Geschwisterbonus?
Wann wird das Gesetz denn nun beschlossen?

Dann hat die Arge Mist erzählt, denn Elternzeit kann nur jemand mit AG nehmen, steht so im Gesetz!

Kein anderer hat Anspruch.

Man kann aber natürlich die Zeit zur Kidnerbetreuung zu Hause bleiben, das kann sein, dass man das beantragen muss.

Wann das Gesetz beschlossen wird sagt mir meine Glaskugel nicht, das muss ja nun durch diverse Instanzen und diskutiert und evtl. geändert werden usw. wie lange das dauert weiß niemand!

Aber ja, als Hausfrau kriegt man ganz normal Elterngeld weiter!

Hallo,
schwierige Frage. Grundsätzlich wird das Elterngeld mit 300€ auch weiterhin bewilligt. Voraussichtlich kommt aber die Neuregelung, dass für Geburten ab 01.01.2011 das Elterngeld bei allen SGB 2 Leistungen (= Harz IV, ALG 2, Sozialgeld), also auch bei Aufstockern angerechnet wird. Beantragen Sie nach der Geburt erneut SGB 2 Leistungen, so werden die 300€ voraussichtlich als Familieneinkommen bewertet. In manchen Fällen kann es dann sogar so sein, dass kein SGB 2 Anspruch mehr besteht, weil das Familieneinkommen nach der Berechnung ausreichend ist um den Bedarf der Familie zu decken.
Herzliche Grüße und Alles Gute, S.

Hallo,

soweit ich weiss, ist bezüglich der Streichung des
Elterngeldes für Hartz4 Empfänger noch gar nichts entschieden.
Also weder ob das Gesetz überhaupt kommt, noch nähere
Details.
Zur Zeit kann man da wohl nur abwarten erstmal und weiter versuchen, vom Hartz4 wegzukommen.

LG Jashira