Folgender Fall: Frau arbeitete Vollzeit,wird schwanger, beantragt Elterzeit für 2 Jahre, kriegt Elterngeld komplett im ersten Jahr der Elternzeit ausgezahlt. Verlängert die Elternzeit auf 3 Jahre, wird im zweiten Jahr wieder schwanger, so dass sie nach 3 Jahren Elternzeit wieder frisch gebackene Mama ist. Kriegt Sie für das zweite Kind irgendeine Art von Elterngeld? (Sie hat ja in den letzten 12 Monaten vor Geburt des zweiten Kindes nicht gearbeitet). Wenn ja, wie hoch? Wie setzt sich das zusammen? Danke für die Hilfen!
Mal davon ab, dass ja Elternzeit nicht heißt, dass sie nicht gearbeitet hat und auch nciht heißt, dass sie kein Einkommen hat, wird es wenn keine EInkommen da ist nur der Sockelbetrag von 300 Euro sein.
Hallo,
meinem Wissen nach werden immer die letzten 12 Monate vor der Geburt angerechnet. So wie es beschrieben ist, hat die Mutter die letzten 12 Monate nicht gearbeitet, also müsste Sie dann lediglich den Mindestbetrag von 300 EUR plus den Geschwisterbonus (sofern das erste Kind noch nicht 3 Jahre alt ist) von 75 EUR bekommen.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen - ansonsten würde ich mal bei der L-Bank direkt nachfragen oder zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen.
Viele Grüsse und alles Gute
Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die letzten 12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz.
Wenn in die 12 Monate vor Geburt die Elterngeldzahlung für das 1. Kind fällt, verschiebt sich der entsprechende Monat und es werden die Monate von der Berechnung des 1. Kindes mit herangezogen. (je nachdem, wie viele Monate von der Verschiebung betroffen sind).
Wenn das nicht der Fall ist, und die letzten 12 Monate gar kein Einkommen erzielt wurde, bekommt man dafür den Mindestbetrag iHv. 300 € zzgl. einen Geschwisterbonus von 75 €, also 375 €…
Hallo,
natürlich hat die frischgebackene Mama auch Anspruch auf Elterngeld - allerdings bekommt sie nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 EUR. Wenn die Geschwister mehr als 3 Jahre auseinander liegen entfällt auch der Geschwisterbonus - das wären nochmal 75 EUR monatlich. Ansonsten wird dieser gezahlt bis das Geschwisterkind 36 Monate ist.
Alles Gute der frischgebackenen Mama!
Hallo Anna,
tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.
Nur leider kann ich da nicht weiterhelfen. Vielleicht könnte die Elterngeldstelle mehr auskunft geben!?
Hallo Anna877,
wenn es im zweiten Elternzeitjahr gar keine Einnahme von Gehältern gab, gibt es den Mindestsatz von 300€/Monat für 12 Monate.
Gruß Lore