habe 2008 Elterngeld bekommen für meine Tochter nun bei meiner zweiten Tochter bekomme ich wesentlich mehr obwohl der Verdienst sich nicht geändert hat habe damals 2008 nur 300 Euro bekommen und jetzt 884 Euro.
Meine Frage kann ich nachträglich für 2008 das Elterngeld nachberechnen lassen `?
Auch der Elterngeldbescheid hat eine Einspruchsfrist, die wird wohl längst abgelaufen sein, damit ist er rechtskräftig geworden und es ist kein Einspruch mehr möglich, wenn er nicht durch z.B. Selbstständigkeit noch nicht entgültig ist!
Ein Versuch kann sicherlich nicht schaden. Ich nehme aber stark an, dass das nachträglich nicht mehr korrigiert wird - sofern sich denn überhaupt verrechnet wurde. Vielleicht war das Netto-Gehalt damals aufgrund einer anderen Steuerklasse oder ähnlichem anders?
Oder ihr bekommt jetzt noch den Geschwisterbonus, weshalb es höher ausfällt?!
Ansonsten vielleicht einfach mal beim Amt anrufen und nachfragen… schaden kann’s ja nicht.
Hallo,
sorry dass ich noch nicht antworten konnte - Der Bescheid aus 2008 ist natürlich rechtsgültig sofern kein Widerspruch eingelegt wurde. Ich würde mich trotzdem bei der zuständigen Elterngeldstelle erkundigen, wie es zu so unterschiedlichen Berechnungen kommen konnte. Grundsätzlich könnte der Bescheid dann noch innerhalb von vier Jahren angegangen werden wegen falscher Rechtsanwendung (§44 SGB X). Zunächst würde ich mich an eine Schwangerenberatungsstelle wenden, damit die den Bescheid prüfen. Sofern er falsch wäre kann die Elterngeldstelle erneut kontaktiert werden mit Hinweis auf evtl. Gang zum Sozialgericht. Vielleicht reicht das dann schon aus. Falls nicht könnten Sie sich direkt an die Beratungsstelle beim Sozialgericht wenden.
Viele Grüße und viel Erfolg, S.
p.s. Es würde mich interessieren, wie es dann ausgegangen ist?!?