Frau ist im 2. Jahr ihrer Elternzeit, wo sie das halbierte Elterngeld auch noch bezieht.
(Elterngeld auf 2 Jahre verteilt)
Dieses bezieht sie noch bis nächsten März 2013.
Sie hat nun die Chance auf eine Teilzeitstelle, in welcher sie nach der Elternzeit weiter arbeiten kann. Sie würde ihre bisherige, alte Stelle nicht mehr weitermachen.(wegen mangelnder Kinder-Betreuung)
Wie würde sich dies auf die Steuererklärung auswirken, wenn sie 20 Std. die Woche arbeiten geht und noch bis März 2013 Elterngeld bezieht? Wie gibt man dies bei der Steuererklärung an, da sie ja zur gleichen Zeit in „Elternzeit“ und in „Teilzeitbeschäftigung“ ist?
hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
saludos, borito
Hallo,
das Elterngeld an sich ist steuerfrei, wird aber in die Steuerprogression einbezogen, dh. sie zahlt wahrscheinlich einen höheren Steuersatz.
Viele Grüße
Paola