Hallo,
ich werde aus den Texten im Internet und Heften einfach nicht schlauer. Diese Frage wird niergends richtig beantwortet. Evtl. kann ja einer helfen?!
Folgender Fall:
Eine Frau bekommt bald ein Kind und ihr Partner möchte erst später in
Elternzeit gehen. Wenn das Kind ca. 6 Monate ist. Ab wann wird das
Elterngeld für den Partner berechnet. Auch ab der Geburt oder ab dem Tag an dem
er in Elterzeit gehe? Muß der Antrag mit dem für die Frau vorliegen
oder kann der später eingereicht werden? Es ist ja auch möglich erst viel später in Elternzeit zu gehen, muss man das alles vorher entscheiden und einreichen?
Danke.
VG
Chris
Elterngeld wird ab dem Tage gerechnet wann das Kind geboren wurde und kann auch erst in 6 Monaten eingereicht werden das ist kein Problem mindestens, auch für den Arbeitgeber, 7 Wochen vor Antritt des Vaterschaftsurlaubs.
Bsp:
Kind ist geboren am 11.07 dann kann man zu jedem 11.ten eines Monats in Vaterschaftsurlaub gehen weil das Geld auch immer ab dem 11.ten gezahlt wird.
Will man aber am 15.ten eines Monats gehen wird das Geld was man verdient zum Elterngeld angerechnet.
Es ist ratsam auch wirklich am 11.ten eines Monats zu gehen man erspart sich sich damit weniger Probleme und für den Arbeitgeber dürfte es keine Umstände machen.
Ich hoffe ich habe damit deine Frage beantwortet 
MfG Dennis
Ja, vielen Dank, ist sehr Hilfreich deine Antwort!