Hallo,
ich bin Freiberufler und war 8 Monate in Elternzeit, jedoch nicht am Stück, sondern immer mit Unterbrechungen, damit ich dann arbeiten kann. Während des Bezugs habe ich fast nicht gearbeitet und fast nix verdient.
Nun sollte ich nach dem Ende der Zeit eine Gewinnermittlung/EÜR für meine Elternzeit einreichen. Da machte mich schon stutzig, dass nicht von den Lebens-/Bezugsmonaten die Rede war, sondern immer von jeweiligen ganzen Kalendermonaten.
Ich habe die EÜR dann trotzdem für die genauen Lebens/Bezugsmonate gemacht, denn nur die zählen ja bei den Einnahmen.
Als Ausgaben habe ich nur meine Sozialversicherung und meine Steuervorauszahlungen auf die Monate umgerechnet und angegeben, da ich durch diese schon wieder ins Minus rutsche.
Nun kam ein Brief, wo es heisst, ich solle eine EÜR für, Zitat: „die Kalendermonate März 2010 bis März 2011“ einreichen. Also nicht nur für die Bezugsmonate, sondern für alle Monate des 1. Lebensjahrs!
Meine aktuelle EÜR sei, Zitat: „leider nicht korrekt, da Sie nur Einnahmen angegeben haben. Sozialversicherung und Steuern sind keine Ausgaben.“
Das verstehe ich nicht.
Wieso soll ich eine EÜR für Monate einreichen, in den ich gar kein EG bekommen habe? Und wieso bin ich verpflichtet, Ausgaben zu listen? Zumal wenn ich in den Bezugsmonaten keine hatte? (Oder einfach keine Lust habe, die rauszukramen…)
Und wenn Sozialvers. und Steuervorausz. keine „Ausgaben“ sind, wieso wollen sie dann Nachweise, wie hoch die im Bezugsraum waren? Bei der vorläufigen Berechnung hatten sie das doch auch von den voraussichtlichen Einnahmen abgezogen…
Anders gefragt: kann ich nicht eine EÜR für die wirklichen Bezugsmonate einreichen, und da eben nur Einnahmen listen, ohne Ausgaben? Sozialvers. und Steuervorausz. liste ich halt separat.
Sehr seltsam und es scheint mir auch nicht Vorschriftkenkonform, was die da wollen.
Kann jemand was dazu sagen?
Danke Euch!