Elterngeld: Probleme bei der Endabrechnung

Hallo,

ich bin Freiberufler und war 8 Monate in Elternzeit, jedoch nicht am Stück, sondern immer mit Unterbrechungen, damit ich dann arbeiten kann. Während des Bezugs habe ich fast nicht gearbeitet und fast nix verdient.

Nun sollte ich nach dem Ende der Zeit eine Gewinnermittlung/EÜR für meine Elternzeit einreichen. Da machte mich schon stutzig, dass nicht von den Lebens-/Bezugsmonaten die Rede war, sondern immer von jeweiligen ganzen Kalendermonaten.

Ich habe die EÜR dann trotzdem für die genauen Lebens/Bezugsmonate gemacht, denn nur die zählen ja bei den Einnahmen.

Als Ausgaben habe ich nur meine Sozialversicherung und meine Steuervorauszahlungen auf die Monate umgerechnet und angegeben, da ich durch diese schon wieder ins Minus rutsche.

Nun kam ein Brief, wo es heisst, ich solle eine EÜR für, Zitat: „die Kalendermonate März 2010 bis März 2011“ einreichen. Also nicht nur für die Bezugsmonate, sondern für alle Monate des 1. Lebensjahrs!
Meine aktuelle EÜR sei, Zitat: „leider nicht korrekt, da Sie nur Einnahmen angegeben haben. Sozialversicherung und Steuern sind keine Ausgaben.“

Das verstehe ich nicht.

Wieso soll ich eine EÜR für Monate einreichen, in den ich gar kein EG bekommen habe? Und wieso bin ich verpflichtet, Ausgaben zu listen? Zumal wenn ich in den Bezugsmonaten keine hatte? (Oder einfach keine Lust habe, die rauszukramen…)

Und wenn Sozialvers. und Steuervorausz. keine „Ausgaben“ sind, wieso wollen sie dann Nachweise, wie hoch die im Bezugsraum waren? Bei der vorläufigen Berechnung hatten sie das doch auch von den voraussichtlichen Einnahmen abgezogen…

Anders gefragt: kann ich nicht eine EÜR für die wirklichen Bezugsmonate einreichen, und da eben nur Einnahmen listen, ohne Ausgaben? Sozialvers. und Steuervorausz. liste ich halt separat.

Sehr seltsam und es scheint mir auch nicht Vorschriftkenkonform, was die da wollen.

Kann jemand was dazu sagen?

Danke Euch!

Ich kann hier auch keine andere Antwort geben, als vorhin :wink:
Habe gerade noch mal nachgeguckt, sShttp://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtli… Seite 90 gibt eindeutig Steuern und Sozialausgaben als Ausgaben an. Andere Ausgaben muss man sicherlich nicht erfinden.

Hallo Kaio1,

finde ich auch etwas seltsam. ABER er ist tatsächlich so, daß, auch bei Unterbrechungen, der gesamte Zeitraum zählt. Ich vermute das die es genauso Rechnen wie bei Angestellten. Daß heißt es gibt aus den 12 Monaten einen Durchschnittswert der angezogen wird. Im dümmsten Fall müßtest du wieder was zurück bezahlen.

Vielleicht kann dir jemand anderes mehr dazu sagen.

Ich würde versuchen das mal von einer Unparteiischen Seite beurteilen zu lassen. (Steuerberater???)

Alles Gute

Gruß Lore

Hi! Danke! :wink:)
Nur: bezieht sich Seite 90 ff. nicht auf die Errechnung des Nettoeinkommens *vor* der Geburt? Für die Gewinnermittlung nach der Geburt konnte ich nix finden…

Nien, es definiert allgemein das EInkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

Hallo,
klingt ja irgendwie ganz schön kompliziert. Aber mal langsam gedacht…

  • Selbstständige erhalten Elterngeld, nämlich 65-67% des wegfallenden Gewinns.
    Grundlage der Berechnung müssen m.E. Monate sein, die repräsentativ sind, also keine Monate in denen aufgrund der Elternzeit nicht voll gearbeitet werden konnte (wie bei Ihnen beschrieben, oder…?)
  • Grundlage der Berechnung ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum und der dazu ergangene Steuerbescheid vor der Geburt.
  • Gibt es diesen noch nicht, wird eine vorläufige Berechnung angesetzt und dann korrigiert, wenn der entsprechende Steuerbescheid kommt.
  • Für die vorläufige Berechnung sind verschiedene Infos erforderlich: Steuervorauszahlungsbescheid, EÜR oder Bilanz.
  • So - jetzt frage ich mich natürlich, ob bei Ihnen nicht einfach der Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraums reicht, liegt dieser noch nicht vor??
  • Wenn dieser noch nicht vorliegt wäre eine EÜR natürlich sinnvoll um eine EÜRvorläufige Berechnung anzustellen. Theoretisch müssten Sie ja dann mit Abschluss des letzten Veranlagungszeitraums eine Nachzahlung erhalten…?!?
    Bin mir nicht sicher, ob ich damit behilflich sein konnte. Bin ich auf dem Holzweg gelandet…? Gibt es noch offene Fragen…? Herzliche Grüße, SAM