Hallo,
z.b.
jemand bekommt ein Kind und erhält dafür Elterngeld. Jetzt dauert das beantragen aber etwas länger und die Elterngeldstelle bezahlt rückwirkend am 20. Januar für August-Dezember des Vorjahres zur Januarzahlung gleich mit. Somit ist die erste Zahlung ja im Januar geflossen.
Die eigentliche frage nun :
welches einkommen unterliegt nun der Progression, werden die rückwirkenden Zahlungen dem darauf kommenden Jahr angerechnet oder müssen diese im Jahr des „eigentlichen Bezuges“ dem Einkommen zugerechnet werden ?
Danke