Elterngeld Progression ?

Hallo,

z.b.

jemand bekommt ein Kind und erhält dafür Elterngeld. Jetzt dauert das beantragen aber etwas länger und die Elterngeldstelle bezahlt rückwirkend am 20. Januar für August-Dezember des Vorjahres zur Januarzahlung gleich mit. Somit ist die erste Zahlung ja im Januar geflossen.

Die eigentliche frage nun :

welches einkommen unterliegt nun der Progression, werden die rückwirkenden Zahlungen dem darauf kommenden Jahr angerechnet oder müssen diese im Jahr des „eigentlichen Bezuges“ dem Einkommen zugerechnet werden ?

Danke

Hallo ToyX

für Elterngeld gilt, so wie bei fast allem was die ESt betrifft, § 11 EStG hier mal der Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

kurz gesagt es wir dem Zeitraum zugerechnet in dem es zugeflossen ist.

LG Knobi90