Elterngeld - Regelungen ?

Hallo ,

ich habe ein paar Fragen zum Elterngeld, vielleicht kann mir jemand helfen.

Meine Frau nimmt 12 Monate und ich will 2 Monate nehmen …
Unser Kind wurde am 18.05. geboren

  • Wenn man EG für zB im August 16 und Mai 17 beantragt , wird das Geld am jeweiligen aktuell Verdienst vor Antritt der Elternzeit berechnet oder zum Zeitpunkt der Einreichung
  • Muss man die Elternzeit immer vom 18. Bis 17. Nehmen ? (derjenige mit den 2 Monaten ?)
  • Kann zwischen der Elternzeit der einen Person und der anderen auch eine Lücke sein ? zB 1 Monat ?

Danke für die Hilfe

Grüße
MS

Bemessungszeitraum sind die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist.

Elternzeit wird in Lebensmonaten des Kindes genommen. Wenn das Kind am 18. geboren wurde, können die Elternzeitabschnitte auch nur am 18. beginnen (und müssen logischerweise an einem 17. enden).

Ja.

Ihr habt den Mutterschutz, glaube ich, vergessen. Nach der Geburt kommt erst der Mutterschutz, dann die Elternzeit!