Guten Tag lieber Experte,
ich war heute länger beim Amt für soziale Dienste. Grund: Ich habe für 2008 Elterngeld bekommen, dessen Höhe mittels meiner Einkünfte aus Selbstständigkeit 2007 - ca. Steuer (ermittelt auf Daten von 2006, da der Steuerbescheid 2007 n.n. vorlag) berechnet wurde. Da die Bewilligung vorläufig war, wurde ich nun gebeten, einen Steuerbescheid 2007 vorzulegen.
Dabei kamen dann auf meiner Seite Fragen auf, da ich bei meinen Berechnungen auf einen höheren Elterngeldsatz gekommen bin.
Nach langem Hin- und Her stellte sich heraus, dass ich - bei jetztiger Berechnung - sogar Rückzahlungen leisten muss!
Die Differenz würde sich daraus ergeben, dass ich in 2006 weniger Steuern hätte zahlen müssen. Man hätte ja diesen Steuersatz/Zahl zur Berechnung verwendet.
Prozentual oder für die Berechnung (wir werden zusammen veranlagt) kann das aber doch nicht so ins Gewicht fallen?
Allerdings zweifel ich nach wie vor an der Richtigkeit der Berechnung.
Zum einen ist mir nicht klar, wie die Damen beim Amt aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte und meinen Einkünften meinen Steueranteil berechnen und frage mich, warum hier nicht das tatsächlich zu versteuernde Einkommen eine Rolle spielt.
Wie kann ich also aus den Einkünften und den Zahlen aus dem Steuerbescheid für meinen Mann und mich ermitteln, was mein Netto 2007 war?
Zum anderen verstehe ich nicht, wieso die Damen hieraus einen Nettobetrag errechnen von dem sie dann meine Beiträge für die Künstlersozialkasse (=Krankenkasse/Pflege) noch zusätzlich abziehen. Müsste das nicht anders berechnet werden?
Zudem ist nun das Problem aufgetreten, dass wie die in 2008 erhaltenen Gelder ja bereits bei der Steuer angegeben haben - diese also in der alten Höhe berücksichtigt wurden - wir deswegen weniger Steuerrückzahlung bekommen haben und ich nun auch noch Rückzahlung leisten soll. Ich zahle nun also doppelt drauf…das kann doch auch nicht richtig sein.
Kann mir irgendjemand helfen?
Nene