Elterngeld-Rückzahlung

Hallo, ich bin zum 1. mal in diesem Forum und weiß bei einer Frage nicht weiter …
Mein Sohn kam am 15.04.2010 zu Welt und ich habe für 10 Monate Elterngeld beantragt, also bis zum 15.02.2011. Nun habe ich tatsächlich am 15.02.2011 angefangen zu arbeiten, der Vertrag und auch die Abrechnungen starten aber am 14.02.2011.
Nun hat die Elterngeldstelle beschieden, dass ich für den zehnten Lebensmonat (15.01.-15.02.) nur den Mindestsatz von 300,- bekomme und die Differenz zum gezahlten Elterngeld zurückzahlen soll.
Meine Frage dazu: Gibt es einen ähnlichen Fall, eine Klage?
Fakt ist, wir reden hier von EINEM Tag! Für EINEN Tag aus dem 10. Lebensmonat wird entschieden, dass ich bis auf den Mindestsatz alles zurückzahlen muss. Klar, ich hätte das Kleingedruckte deutlicher lesen müssen, es geht hier um volle Lebensmonate usw., aber mal ehrlich.
Nicht falsch verstehen, ich finde das Elterngeld gut, auch wenn es ja tatsächlich nur 10 Monate gezahlt wird und nicht 12 … geschenkt. Aber wenn ich schon nach 10 Monaten wieder arbeiten gehe und nicht erst nach 12 Monaten, also dem Staat NICHT auf der Tasche liege, sondern Geld verdiene … geht es denen trotzdem um den einen Tag? Auch eine Bescheinigung von meinem AG, dass ich tatsächlich am 15.02. angefangen habe, hat nicht gereicht.
Ich habe bereits Widerspruch eingelegt, aber ich frage mich, wie ich dem Amt meine Lage so darlegen kann, dass sie von der Zahlung absehen?
Danke für die Antworten im voraus!

Da ich nicht weiß, wie hoch das Einkommen vor der Geburt war und wie hoch es jetzt nach der Geburt ist, kann ich nicht sagen, ob die Elterngeldstelle richtig liegt.
Es soll anteilsmäßig ausgerechnet werden, sprich es müßte eigentlich dann 1/16 des EInkommens berücksichtigt werden.
DAs was zurückgezahlt werden muss ist korrekt!

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mein Einkommen lag vorher bei 1.600 und nachher bei 1.300 (bin mit weniger Stunden eingestiegen nach der Elternzeit). Warum 1/16??
VG

Nein, stimmt, hatte mich verzählt, müsste 1/15 gewesen sein.

15 von 29 Tagen wurde im Februar gearbeitet, damit muss der Anspruch auf einen Tag runter gerechnet werden.

HIer ist aber der komplette Moant angerechnet worden, dass stimmt natürlich nicht.

Dazu sollte man die Bearbeiter auf ihre Richtlinien http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_… Seite 74, 2.3.2.1 verweisen, dort heißt es:
Maßgeblich ist das in den einzelnen Lebensmonaten des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.
Da Erwerbseinkommen nach Kalendermonaten gezahlt wird, ist dieses auf die jeweiligen
Lebensmonate umzurechnen, soweit innerhalb des Lebensmonats an den jeweiligen
Kalendertagen Einkommen erzielt wurde. Insoweit erfolgt eine taggenaue Berücksichtigung.

Und diese taggenaue Anrechnugn ist hier offensichtlich nicht geseschehen!

Da hat sich das jemand viel zu einfach gemacht!

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mein Einkommen lag
vorher bei 1.600 und nachher bei 1.300 (bin mit weniger
Stunden eingestiegen nach der Elternzeit). Warum 1/16??
VG

Hallo msch73,

da wirst du keine Chance haben. Du mußt aufgrund von deinem Verdienst im April die Differenz zurückzahlen. Wenn das alles bis auf den Mindestanteil ist, dann kannst du lange Widerspruch einlegen…zahlen mußt du!
Natürlich geht es nur um einen Tag, aber so sind die Regeln. Finde das auch sehr bürokratisch, allgemein ist das Elterngeld eigentlich ein Scherz. Über die Progressionssteuer mußt du sowieso noch ca. 1 Monatselterngeld ans Finanzamt abführen…hast somit effektiv nur 9 Monate Elterngeld!

Trotzdem alles Gute

Gruß Lore

Hallo,

also, normalerweiße bekommt man das Elterngeld 12 Monate wobei das Mutterschaftsgeld in den ersten beiden Monaten eben darauf angerechnetb wird und man damit eben in den ersten beiden Lebensmonaten kein Elterngeld bekommt. Deshalb solltest du eigentlich auch bis zum ersten Geburtstag deines Sohnes Anspruch auf Elterngeld haben.

DAs mit dem zurück zahlen ist korrekt. DA muss man den ganzen Monat zurück zahlen. Allerdings wird das mit deinem neuen Einkommen verrechnet. Das heißt, dass du Elterngeld aus der Differenz zwischen deinem alten und deinem neuen Gehalt bekommst.

Heißt konkret: Wenn du vor der Geburt 2000 € netto hattes und du hast jetzt nur noch 1000 € dann bekommst du Eterngeld von der Differenz von 1000 € (also 67 % von 1000 €).

Ich würde die Elterngeldstelle anrufen, deinen Fall noch einmal schildern und die sollen dir sagen, wie es weiter gehen soll. Zumindest bei der L-Bank hatte ich bisher nur kompetente Leute dran.

Grüße
Caddy