Hallo,
ich erwarte in Kürze Zwillinge. Da ich sein eineinhalb Jahren Selbständig bin und mein Unternehmen letztes Jahr keinen Gewinn abgeworfen hat, habe ich ja nun „nur“ Anspruch auf den Basissatz des Elterngeldes (2 x 300 EUR).
Da sich das Unternehmen nicht lohnt bin ich am überlegen, mich nach der Geburt der Kinder wieder Arbeitslos zu melden, da ich noch 2 Monate Restanspruch auf ALG habe.
Kann ich mich AL melden und somit ALG und Elterngeld beziehen, oder wird das gegeneinander verrechnet?
Herzlichen Dank!