Hallo Schnuffelschatz84,
bei Selbstständigen wird der wegen der Geburt des Kindes wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt.
Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt. Für den Zeitraum vor der Geburt des Kindes wird an den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum und den dazu ergangenen Steuerbescheid angeknüpft, wenn die zugrunde liegende Erwerbstätigkeit durchgängig sowohl während des Veranlagungszeitraums als auch während der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes ausgeübt worden ist.
Liegt der Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen, wie beispielsweise
- den Steuerbescheid des vorletzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums,
- den Steuervorauszahlungsbescheid des letzten Veranlagungszeitraums,
- eine vorhandene Einnahmenüberschussrechnung oder
- durch eine Bilanz
glaubhaft gemacht werden. Das Elterngeld wird dann auf dieser Grundlage vorläufig bis zum Nachreichen des Steuerbescheids für das Jahr vor der Geburt gezahlt.
ACHTUNG! Wenn zuviel bezahlt wurde, mußt du das wieder zurückbezahlen.
Der Gründerzuschuß wird sicherlich nicht mit eingerechnet. Hierzu kannst du aber nochmal beim Arbeitsamt oder bei der L-Bank nachfragen.
Der Gehalt wird einberechnet. Jedoch kann es sein, daß nicht alles berücksichtigt wird. Kommt darauf an wie das mit deiner Selbstständigkeit angerechnet wird, da es ja nicht sooo gut läuft, wie du schreibst.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du nicht. Das bekommen nur Arbeitnehmer. Manche privaten Krankenkassen bieten etwas ähnliches an, daß hängt allerdings von deinem Vertrag ab.
Soviele Vorteile die Selbstständigkeit hat… gerade bei der Familienplanung ist man im Nachteil. Man benötigt große Reserven.
Ich persönlich würde dir raten, beantrage das Elterngeld für 1 Jahr und bleib diese 12 Monate auch zu Hause bei deinem Kind. Danach kannst du dein Geschäft als Teilzeitunternehmen weiterführen. Das hilft vielleicht auch beim Start, da die ersten 2 Jahre i. d. R. als Anlaufzeit und somit als „Durststrecke“ einzuplanen sind.
Falls euch die 300€ Elterngeld nicht ausreichen, die du auf jeden Fall bekommst, kannst du z. B. Wohngeld beantragen. Ansonsten natürlich auch Hartz 4. Kommt natürlich alles auf den Gehalt deines Mannes an.
Noch ein kleiner Tipp! Entsprechend nach eurem Einkommen bekommt man bis zu 50% Zuschüsse für die Kleinkindbetreuung. Also z. B. für eine Tagesmutter.
Ich wünsche dir und deiner kleinen Familie alles Gute.
Viel Erfolg naütrlich auch für deine berufliche Zukunft.
Gruß Lore