hallo
Wird das Mindestelterngeld von 300 € für den Progressionsvorbehalt mit einbezogen?
Ich habe gehört das beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist,das das klären soll.
1.Ist da schon eine Entscheidung gefallen,und wenn nein,wann wird diese erwartet?
2.Sollte man im Falle eines erhaltenen Steuerbescheides Widerspruch gegen den Bescheid einlegen,falls eine erhöhte Nachzahlung aufgrund der Miteinbeziehung des Elterngeldes zustande gekommen ist.
mfg
klaus