Elterngeld, Steuerklasse

Hallo,

durch Wechsel der Steuerklasse kann das Elterngeld erhöht werden.

In einem Artikel steht nun:
Der Ehepartner müsste in die Steuerklasse V wechseln und zunächst deutlich höhere Abgaben ans Finanzamt abführen, die dann aber nach der Steuererklärung im Folgejahr kompensiert werden.

Wie funktioniert diese Kompensierung? Gerne mit Beispiel :wink:

Danke und Gruß,
Fred

Hallo,

durch Wechsel der Steuerklasse kann das Elterngeld erhöht
werden.

In einem Artikel steht nun:
Der Ehepartner müßte in die Steuerklasse V wechseln und
zunächst deutlich höhere Abgaben ans Finanzamt abführen, die
dann aber nach der Steuererklärung im Folgejahr kompensiert
werden.

Wie funktioniert diese Kompensierung? Gerne mit Beispiel :wink:

Ganz einfach: Der Mehrbetrag an Lohnsteuer gegenüber z. B. der Lohnsteuerklassenkombination 4/4 wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der tatsächlich zu zahlenden Einkommensteuer als „schon bezahlt“ gegenübergestellt und erstattet, bzw. die Nachzahlung wird vermindert.

Aber eines ist noch zu bedenken: Wenn mehr Elterngeld gezahlt wird, wird auch mehr Einkommensteuer festgesetzt, da sich dadurch die Progression erhöht. Das schmälert wieder die Erstattung bzw. erhöht die Nachzahlung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald,

vielen Dank soweit.
Gibt es im Internet Rechner, mit denen man die besten Kombinationen ausrechnen kann? Oder gibt es sowas nur beim Steuerberater?

Gruß,
Fred

Gibt es im Internet Rechner, mit denen man die besten
Kombinationen ausrechnen kann?

In Bezug auf das Elterngeld ist es nicht notwendig. Da zählt ohnehin nur das in den Monaten vor der Geburt bezogene Netto. Da dieses - mit - von der Lohnsteuerklasse abhängt, dürfte wohl klar sein, welche Lohnsteuerklasse bei unterstellter Wahlmöglichkeit für den künftigen Elterngeldempfänger die Richtige ist.

Daß bei Ehepartnern im Rahmen der späteren gemeinsamen Veranlagung eine sich dabei eventuell ergebende Mehrsteuer ausgeglichen wird, ist ein Faktum und vor allem ohne ex-tunc-Einfluß auf die vorherige Wahl der ggf. elterngelderhöhenden Lohnsteuerklasse.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald