Elterngeld, Studentin und selbstständig

Hallo,

kennt sich jmd mit der Berechnung des Elterngeldes näher aus?
In meinem Fall kommt das Kind voraussichtlich am 21.9. zur Welt.
Ich bin Studentin und selbstständig. Ich verdiene also neben dem Studium Geld, aber in unregelmäßigen Beträgen.
Mein Einkommen 2011 lag bei 8000 Euro, das von 2012 ebenfalls. Nebenbei hatte ich noch ein Einkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von 2000 Euro (in 2012).

Ich habe gelesen Studenten bekommen nur den Mindestsatz von 300 Euro. Das wäre aber weniger als mir nach der 67 %- Regel vom Einkommen zustehen würde.
Wie lautet in dem Fall die Berechnungsgrundlage und welcher Zeitraum wird für die Berechnung angenommen?

Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!

Hallo Pandao84,

Anfang des Jahres wurde die Berechnung mal wieder geändert. Jetzt wird anhand des Bruttos gerechnet und eine Pauschale abgezogen. Letztendlich bekommt man weniger als früher.

Auch als Selbstständige bekommst du Elterngeld. Wärst du jetzt eine Studentin ohne Einkommen würdest du nur diese 300€ erhalten.
Bei Selbstständigen wird anhand des vorletzten Steuerbescheids berechnet und dann anhand des letzten dann nachgerechnet…etwas aufwendiger aber es lohnt sich.
Berechnen kann man das am Besten in einem Elterngeldrechner. Da gibt es zwar viele, ich würde aber den vom Bund nehmen, der ist am genauesten. Einfach über Goggle suchen.

Alles Gute

Viele Grüße
Lore

Hallo,

Studenten kriegen die 300 € Mindestbetrag, wenn sie eben vorher nichts verdient haben. Bei dir ist das ja anders.
Bei dir ist die Berechnungsgrundlage das Einkommen im KJ 2012. Also super, dass du da auch noch nichtselbständig tätig warst, kommt dir bei der Höhe des Elterngeldes nur zugute.

LG Bella

Ich frage mich manchmal, wo diese merkwürdigen Informationen herkommen.
Auszubildende bekommen 300 Euro, wenn sie ihre Ausbildung ohne Unterbrechung weitermachen.

Hier greift aber der Status Student überhaupt nicht, sondern der Status der Selbstständigkeit führt dazu, dass der letzte Veranlagungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr 2012) als Berechnungsgrundlage gezählt wird.

Der Gewinn aus der Selbstständigkeit und dein Nettoeinkommen kannst du addieren, davon (von der Jahressumme) 1000 Euro abziehen und das ganze durch 12 teilen. Davon gibt’s dann 67%, das ist ungefähr dein Elterngeld.

Die Info kam vom Elterngeldamt, da ich aber ständig neue Infos bekomme, weiß ich jetzt nicht so recht was stimmt :smile:
Nehme ich für die Berechnung dann das Einkommen oder den Gewinn aus der GuV? Da ich immer unter der Steuergrenze war, kommt bei mir immer ein 0-Bescheid raus, aber Einnahmen waren immer um die 8000 Euro.

Danke für Ihre Antwort

Hallo Lore,

da ich immer unter der Steuergrenze? lag, habe ich immer einen 0-Bescheid bekommen, obwohl ich ca. 8000 Euro Einnahmen habe. Was nehme ich da für die Berechnung?
Ich finde die Elterngeldrechner extrem unübersichtlich,aber ich kann es nochmal versuchen.

Olivia

Ich habe es gerade mal mit dem Elterngeldrechner berechnet. Bei 8000 Euro Gewinn, komme ich auf ca 450 Euro pro Monat. Wie berechne ich dann die 2000 Euro die ich noch im Minijob verdient habe?

OK, zur Elterngeldstelle äußere ich mich mal lieber nicht!

Den Gewinn aus der EÜR und eben das Einkommen aus der nicht-selbstständigen Tätigkeit.

Ist aber nur zur ungefähren Berechnung, die genaue ist inzwischen sehr viel komplizierter (seit sie die vereinfachen wollten!).

Hallo,
so weit ich weiß gelten sie bei der Berechnung als Selbstständige. Berechnungsgrundlage ist der Gewinn aus 2012. Davon erhalten Sie ca. 67%. Jede Elterngeldstelle berät Sie kompetent zum Thema. Alles Gute, SAM

Hallo Pandao84,
ein Minijob wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
So war es zumindest vor der Änderung. Um ganz sicher zu gehn könntest du direkt bei der L-Bank mal nachfragen.
Gruß Lore