Hallo zusammen!
Eine Frage,
bin seit genau Anfang des Jahres arbeitsunfähig. Die ersten 6 Wo. habe ich weiterhin Gehalt v. m. Arbeitgeber bekommen.
Ab Mitte Februar beziehe ich laufend Krankengeld, auch bezog ich 3 Wo. Übergangsgeld zwischendurch für die Rehazeit aus der ich weiterhin als arbeitsunfähig entlassen worden bin. Während der Krankheitszeit bin ich schwanger geworden. Im Februar nächsten Jahres ( 2012 )bekomme ich das Baby.
Ich habe keinen Beschäftigungsverbot v. FÄ. während Schwangeschaft, ich bin vor der Schwangerschaft wegen anderer Ursachen au-fähig gewesen.
Jetzt die Fragen:
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Wie wird mein Elterngeld berechnet? Die letzten Brutto - Netto - Bezüge erhielt ich Nov. Dez. 2010 + Jan. 2011, danach halben Gehalt f. Febr, seit Mitte Feb. beziehe ich KG. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin nicht gekündigt worden.
Krankengeld ist doch nur eine Ersatzleistung, oder ?
Werden bei der Berechnung die letzten 3 vollen arbeitsmo. vor Krankheit eingesetzt ? -
Mein ges. Jahresurlaub steht mir wohl zu. Kann ich es mir von meinem AG auszahlen lassen? Ich meine, da es bei mir einen Übergang zwischen Krankheit zu Mutterschutz und Elternzeit geben wird, werde ich kaum in der Lage sein, den Urlaub zu nutzen. Kann mein Urlaub verjähren ?
Falls es möglich ist, mir den Urlaub auszahlen zu lasen, muss ich es mit der Krankenkasse abrechenen, bzw. d. KK bestimmte Summe zurückzahlen ?
Für genauere Antworten bin ich Ihnen sehr dankbar!!!