Elterngeld trotz Arbeitsunfähigkeit Krankengeld

Hallo zusammen!

Eine Frage,

bin seit genau Anfang des Jahres arbeitsunfähig. Die ersten 6 Wo. habe ich weiterhin Gehalt v. m. Arbeitgeber bekommen.
Ab Mitte Februar beziehe ich laufend Krankengeld, auch bezog ich 3 Wo. Übergangsgeld zwischendurch für die Rehazeit aus der ich weiterhin als arbeitsunfähig entlassen worden bin. Während der Krankheitszeit bin ich schwanger geworden. Im Februar nächsten Jahres ( 2012 )bekomme ich das Baby.
Ich habe keinen Beschäftigungsverbot v. FÄ. während Schwangeschaft, ich bin vor der Schwangerschaft wegen anderer Ursachen au-fähig gewesen.

Jetzt die Fragen:

  1. Wie wird mein Elterngeld berechnet? Die letzten Brutto - Netto - Bezüge erhielt ich Nov. Dez. 2010 + Jan. 2011, danach halben Gehalt f. Febr, seit Mitte Feb. beziehe ich KG. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin nicht gekündigt worden.
    Krankengeld ist doch nur eine Ersatzleistung, oder ?
    Werden bei der Berechnung die letzten 3 vollen arbeitsmo. vor Krankheit eingesetzt ?

  2. Mein ges. Jahresurlaub steht mir wohl zu. Kann ich es mir von meinem AG auszahlen lassen? Ich meine, da es bei mir einen Übergang zwischen Krankheit zu Mutterschutz und Elternzeit geben wird, werde ich kaum in der Lage sein, den Urlaub zu nutzen. Kann mein Urlaub verjähren ?
    Falls es möglich ist, mir den Urlaub auszahlen zu lasen, muss ich es mit der Krankenkasse abrechenen, bzw. d. KK bestimmte Summe zurückzahlen ?

Für genauere Antworten bin ich Ihnen sehr dankbar!!!

  1. Der Urlaub verjährt nicht, erst nach der Elternzeit.
    Auszahlen muss der AG nicht!

  2. Es gibt dann nur 300 Euro Sockelbetrag beim Elterngeld, da kein EInkommen aus Erwerbstätigkeit vorhanden war.

Hallo,

zunächst einmal die Information, dass das Elterngeld auf Grundlage der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes berechnet wird. Wenn der Mutterschutz also im Januar beginnt, dann zählt genau das Kalenderjahr 2011. Da Krankengeld kein steuerpflichtiges Einkommen ist, wird es bei der Berechnung nicht mit herangezogen. Wenn die Zahlungen in Januar und Februar vom Arbeitgeber also steuerfreie Krankengeldzahlungen waren, dann ist die Berechnung einfach: kein Einkommen -> Mindestelterngeld: 300 EUR.
Zu Urlaubsanspruch und Auszahlung kann ich leider keine Auskunft geben. Nur eines weiß ich gewiss: Während man in Mutterschutz und Elternzeit ist, darf kein Urlaub verfallen, sondern kann im Jahr, in dem die Elternzeit endet genommen werden.
Ich hoffe, das hilft weiter - auch wenn es nicht besonders erfreulich ist.

Guten Abend nochmal, vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort! Hier noch paar Angaben:

Hallo,

zunächst einmal die Information, dass das Elterngeld auf
Grundlage der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn des
Mutterschutzes berechnet wird. Wenn der Mutterschutz also im
Januar beginnt, dann zählt genau das Kalenderjahr 2011.

Ja mein Mutterschutz beginnt am 15 Jan. 2012

Da

Krankengeld kein steuerpflichtiges Einkommen ist, wird es bei
der Berechnung nicht mit herangezogen. Wenn die Zahlungen in
Januar und Februar vom Arbeitgeber also steuerfreie
Krankengeldzahlungen waren, dann ist die Berechnung einfach:

Also die Abrechnung für Dez. 2010 und Jan.2011 war vom AG, mit Abzügen von Soz.vers. u. Steuern.
Mitte Feb. war dann der Übergang zwischen halben Gehalt vom AG. und ersten 2 Wo. Krankengeld.
Würde sich vielleicht mein elterngeld dadurch doch noch erhöhen, bzw. teilweise angerechnet werden ?

kein Einkommen -> Mindestelterngeld: 300 EUR.
Zu Urlaubsanspruch und Auszahlung kann ich leider keine
Auskunft geben. Nur eines weiß ich gewiss: Während man in
Mutterschutz und Elternzeit ist, darf kein Urlaub verfallen,
sondern kann im Jahr, in dem die Elternzeit endet genommen
werden.
Ich hoffe, das hilft weiter - auch wenn es nicht besonders
erfreulich ist.

Danke schön noch mal!

Hallo…

Monate, an denen man einen schwangerschaftsbedingten Einkommensverlust hat, (also die Krankengeld-Monate) werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. (sog. Verschiebetatbestände)
D.h. Geburt vorauss. 2/12, dann werden Sie 1/12 Mutterschaftsgeld bekommen, wären die 12 Monate vor Geburt grundsätzlich: 1/11 bis 12/11. Da Sie seit 2/11 Krankengeld beziehen und einen schwangerschaftsbedingten Einkommensverlust haben, ergibt sich ein neuer Bemessungszeitraum: 2/10 bis 1/11. Diese Monate sind dann für Sie maßgebend zur Elterngeldberechnung. Den Nachweis über den Krankengeldbezug müssen Sie natürlich dann mit dem Antrag einreichen.

Zum Urlaub kann ich Ihnen nichts sagen, da müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vielleicht mal reden.

Gruß Bella

Da also der Mutterschutz im Januar beginnt, werden die 1,5 Monate von Januar und Februar mit einberechnet. Dadurch erhöht sich das Elterngeld allerdings nur bei Besserverdienern. Ich bringe mal ein Bsp. mit einem Nettoverdienst von 2000 EUR monatl.:
Nettoentgelte Januar + Februar sind dann 3000 EUR. Und das wäre auch gleich das gesamte anrechenbare Einkommen für den 12-Monats-Zeitraum. Also diesen Betrag durch 12 und man erhält das durchschnittliche Nettoeinkommen: 250 EUR. (Davon wird sogar noch der monatl. Werbungskostenpauschbetrag von 76,67 EUR abgezogen.) Da mind. 300 EUR monatl. gezahlt werden und man vom durchschnittlichen Nettoeinkommen per Berechnung max. 100% bekommt, bekommt man bei dieser Berechnung trotzdem das Mindestelterngeld von 300 EUR.

Hallo talala82,

eine schwierige Situation. Ich vermute mal schwer, daß dir nur die Ersatzleistung als Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes angerechnet wird. Wenn du jetzt arbeitsunfähig aufgrund der Schwangerschaft wärst, dann hätte man den ursprünglichen Gehalt als Grundlage verwendet. Da das aber nicht der Fall ist…

Dein Urlaub wird dir sicherlich nicht ausbezahlt werden…dazu ist der AG eigentlich nicht verpflichtet. Es gibt normalerweise eine Frist in der der Urlaub abgefeiert werden muß, die kann der AG aber selbst festlegen. Da du immernoch angestellt bist und das auch während der Elternzeit weiterhin ein „ruhenes“ Arbeitsverhältnis bleiben wird, verfällt der Urlaub…

Sorry, aber meiner Meinung nach wäre es echt unverschämt wenn du deinen AG darauf ansprechen würdest. Er hat sicherlich schon viel für dich „draufbezahlt“, da du arbeitsunfähig bist. Ich wäre froh wenn er mir nach der Elternzeit nicht kündigt und ich weiterhin eine Arbeitsstelle hätte.

Alles Gute

Gruß Lore