Hallo Zusammen,
also eine Frau ist schwanger und der Vater hat sich aus dem Staub gemacht. Sie wird also voraussichtlich Aleinerziehend sein. Es handelt sich zusetzlich um eine Risikoschwangerschaft und sie ist vorraussichtlich bis zur Entbindung krankgeschrieben. In dieser Zeit erhält sie Krankengeld von der Krankenkasse. Hat sie denn trotzdem Anspruch auf Elterngeld auch wenn sie die letzten 5 Monate der Schwangerschaft nicht arbeiten geht. Und falls ja, wie wird es dann berechnet?
Für eure Antworten Vielen Dank im Voraus!
Hallo Annette,
hier ist (hoffentlich) die erwartete Antwort: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereich…
Danach ergeben sich m. E. durch den Bezug von Krankengeld bei einer schwangerschafts- bedingten Erkrankung keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=767… ) kann man/ frau sich auch zu den weiteren Voraussetzungen (Bezugsdauer etc.) des Elterngeldes sehr gut informieren.
Lieben Gruß
Trillian