Elterngeld und Arbeit in Elternzeit

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:

Ein Arbeitnehmer nimmt nach Geburt eines Kindes (vor dem 1.1.2013) Elternzeit und beantragt Elterngeld, Elternzeit und Elterngeld werden genehmigt.

Nun tritt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer heran mit der Frage, ob der Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst aushelfen kann. Welche Auswirkungen hat das auf das Elterngeld?

Was müsste der Arbeitnehmer an Elterngeld zurückzahlen (oder muss er das überhaupt?).

Es geht um Bereitschaftsdienst über ca. 72 Stunden, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass in der Bereitschaft der Arbeitsplatz nicht aufgesucht werden muss durchaus gegeben ist. Mit entsprechend viel Pech wären theoretisch(!) natürlich aus 72 Stunden Einsatzzeit denkbar, das macht die Sache aber vorab unkalkulierbar.

Die Bezahlung (falls hier relevant) würde als Bereitschaftspauschale erfolgen, die in jedem Fall gezahlt wird, zuzüglich Bezahlung der Stunden, an denen ein Einsatz erfolgt. Aus den Informationen der Elterngeld-Seiten des Bundesministerium für Familie […] hat sich mir die Antwort auf diese Frage nicht so recht erschlossen.

Hintergrund der Frage: kann der Arbeitnehmer die Anfrage des Arbeitnehmers annehmen oder hat die Bereitschaft zum Bereitschaftsdienst negative Folgen auf das gesamte Einkommen?

Vielen Dank,

Sebastian

Hallo,

also das wird angerechnet und das Elterngeld gekürzt. Aber das ist irgendwie ganz verzwickt, darum würde ich bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen. Die sind ja sehr nett und hilfsbereit.

Gruß Jenny