Elterngeld und Arbeitszeiterklärung

Wenn man in der Erziehungszeit als Selbständiger arbeiten muss/möchte, darf die Arbeitszeit ja nicht mehr als 30 Stunden betragen. Gibt es für die anzugebende Erklärung beim Elterngeldantrag einen Vordruck oder reicht das ganz normal via Freitext aus?

Danke und lieben Gruß!
Alexandra

Hallo Alexandra!

Auch ich kämpfe derzeit mit dem Elterngeldantrag, deshalb ist dir mein Mitleid schon mal sicher.

Ich muss als Angestellte eine Bescheinigung von meinem Chef einreichen, wo die wöchentliche Arbeitszeit draufsteht.
Da Du ja Dein eigener Chef bist, gehe ich davon aus, dass sie Dir dann einfach Deine Angaben glauben müssen.

Vielleicht rufst Du auch einfach mal Dein zuständiges Versorgungsamt an und hast das Glück, jemanden ans Telefon zu bekommen, der sich auskennt.

Viel Glück dabei wünscht
Sabine

…danke!!! überlege auch schon die ganze Zeit, ob ich das Kreuzchen nicht einfach bei Mindestsatz mache und gut ist - der Rest rechnet sich ja dann eh auf vemutlich diesen Satz runter… habe die Erklärung jetzt selbst geschrieben…dafür geht das Formular fürs Kindergeld ganz schnell auszufüllen ;o)

…danke!!! überlege auch schon die ganze Zeit, ob ich das
Kreuzchen nicht einfach bei Mindestsatz mache und gut ist -
der Rest rechnet sich ja dann eh auf vemutlich diesen Satz
runter…

Das hatte ich auch schon überlegt, mich dann aber dagegen entschieden. Zum einen kann man ja nicht unter den Mindestsatz sinken - man hat zwar mehr Arbeit mit der Ausfüllerei, aber man kann nur gewinnen. Zum anderen bin ich ja fast schon fest davon überzeugt, dass das ganze absichtlich so kompliziert ist, damit möglichst viele sich mit 300,- Euro zufrieden geben…
habe die Erklärung jetzt selbst

geschrieben…dafür geht das Formular fürs Kindergeld ganz
schnell auszufüllen ;o)

Da hast Du recht. Alle „Was-sich-durch-ein-Kind-ändert“-Formulare sind einfacher als das für’s Elterngeld.

hab noch die Eigenheimzulage zu bieten, Antrag auf Mutterschutz, und vom Jugendamt gibts hier ggf so was wie Betreuungszuschüsse (was ich für total unwahrscheinlich halte, dass wir da ran kommen, aber die Damen hat sich nicht davon abhalten lassen, dass ich den Wisch mal ausfülle) Was muss man sonst noch ausfüllen??? Irgendwas vergessen???

Kleiner Hinweis
Hallo,
solltest du dein Kreuzchen nicht beim Mindestsatz machen (was ich empfehlen würde…), schreibe dazu, dass du bis zur endgültigen Berechnung der Höhe des Elterngeld die Auszahlung des Mindestsatzes beantragst.
Die Elterngeldstellen sind z.T. ziemlich überlastet und die Berechnung kann gerade bei Selbständigen Wochen und Monate(!)dauern. So stehst du wenigstens erstmal nicht ganz ohne Geld da. Was bis zur endgültigen Berechnung zuwenig gezahlt wurde, wird nachgezahlt.
Von einigen Berliner Bezirken weiss ich, dass die Zahlung des Mindestsatzes dann ziemlich schnell anläuft, die endgültig Berechnung dauert dann auch nicht länger.
Wollte ich mal loswerden
Gruß
kate_
(und alles Gute für den Endspurt)

Danke für den Hinweis, das mache ich doch glatt…

hab noch die Eigenheimzulage zu bieten, Antrag auf
Mutterschutz,

Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (aber frag mich bitte nicht, wie das bei Selbständigen funktioniert…)

und vom Jugendamt gibts hier ggf so was wie
Betreuungszuschüsse (was ich für total unwahrscheinlich halte,
dass wir da ran kommen, aber die Damen hat sich nicht davon
abhalten lassen, dass ich den Wisch mal ausfülle) Was muss man
sonst noch ausfüllen??? Irgendwas vergessen???

Das einzige, was mir noch einfällt, ist der Kinderzuschlag für den Fall, dass du einen Vertrag zur Riester-Rente hast.

Hallo Sabine - Mutterschaftsgeld=Krankengeld, wenn man das versichert hat. Ist wohl der gleiche Antrag, nur dass Du als Selbständige selbst bestimmen kannst wann Du in Muschu gehst und das Ganze wieder beendest.

…dann habe ich ja so gut wie alles beisammen… fehlt nur noch der Jahresabschluß als Basis für die Anträge…;o)