Hallo allerseits,
mal wieder eine Frage, zu der ich im Netz keine Antwort finden kann…
Eine (Teil-)Selbstständige beantragt Elterngeld. Für die Berechnungsgrundlage dient der letzte Einkommenssteuerbescheid (zwingend doch, oder?).
Im Vorjahr der Geburt hatte sie ziemlich hohe außergewöhnliche Belastungen, die sie abgesetzt hat.
Verringert sich nun das Elterngeld wegen dieser abgesetzten Belastungen (die ja das zu versteuernde Einkommen im Vorjahr gemindert haben)?
Wo genau kann ich eine Regelung dazu finden?
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße, Véronique