Hallo,
Eine unverheiratete Mutter in Elternzeit müsse ausgerechnet in dem Jahr in dem sie Elterngeld bezieht umfangreiche Renovierungen in ihrem Haus machen.
Normalerweise könnte sie ja die Handwerkerlohnkosten absetzen von ihrer Steuer. Elterngeld ist aber nicht steuerpflichtig.
Können die Kosten evtl auf einen anderen Zeitraum umgelegt werden? Kann der mit in dem Haus wohnende Partner und Vater des Kindes etwas geltend machen auch wenn er nicht im Grundbuch steht?
Die Mutter wird in dem Jahr wohl auch wegen des Erwerbs des Hauses eine recht hohe Summe Grunderwerbsteuer zahlen müssen, ich denke aber, dass man da nichts anrechnen kann, oder?
Gruss
M.