Elterngeld und Baukosten

Hallo,

Eine unverheiratete Mutter in Elternzeit müsse ausgerechnet in dem Jahr in dem sie Elterngeld bezieht umfangreiche Renovierungen in ihrem Haus machen.
Normalerweise könnte sie ja die Handwerkerlohnkosten absetzen von ihrer Steuer. Elterngeld ist aber nicht steuerpflichtig.
Können die Kosten evtl auf einen anderen Zeitraum umgelegt werden? Kann der mit in dem Haus wohnende Partner und Vater des Kindes etwas geltend machen auch wenn er nicht im Grundbuch steht?
Die Mutter wird in dem Jahr wohl auch wegen des Erwerbs des Hauses eine recht hohe Summe Grunderwerbsteuer zahlen müssen, ich denke aber, dass man da nichts anrechnen kann, oder?

Gruss
M.

Eine unverheiratete Mutter in Elternzeit müsse ausgerechnet in
dem Jahr in dem sie Elterngeld bezieht umfangreiche
Renovierungen in ihrem Haus machen.

Wirklich in ihrem Haus? Weiter unten ist doch die Frage nach der Grunderwerbsteuer…? Also ist sie einen Teil des Jahres Mieterin bzw. unentgeltlich Nutzungsberechtigte?

Normalerweise könnte sie ja die Handwerkerlohnkosten absetzen
von ihrer Steuer. Elterngeld ist aber nicht steuerpflichtig.
Können die Kosten evtl auf einen anderen Zeitraum umgelegt
werden? Kann der mit in dem Haus wohnende Partner und Vater
des Kindes etwas geltend machen auch wenn er nicht im
Grundbuch steht?

Ja, wenn er die Kosten getragen hat (tragen mußte).

Aber vielleicht könnten die Kosten auch in ein anderes Jahr verlagert werden, ohne daß die Leistungen verschoben werden müssen?

Die Mutter wird in dem Jahr wohl auch wegen des Erwerbs des
Hauses eine recht hohe Summe Grunderwerbsteuer zahlen müssen,
ich denke aber, daß man da nichts anrechnen kann, oder?

Nein, die GrESt gehört zu den Anschaffungskosten des Hauses, diese werden dadurch erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Wirklich in ihrem Haus? Weiter unten ist doch die Frage nach
der Grunderwerbsteuer…? Also ist sie einen Teil des Jahres
Mieterin bzw. unentgeltlich Nutzungsberechtigte?

Das Haus wird die Mutter Endes diesen, Anfang nächsten Jahres, auf jeden Fall in der Zeit des Mutterschutzes kaufen und dann vor Einzug renovieren müssen. In dieser Zeit ist sie unentgeltlich Nutzungsberechtigt in ihrem bisherigen Haus, das sie zeitgleich verkauft.

Ja, wenn er die Kosten getragen hat (tragen mußte).

Das allerdings nicht, die Mutter könnte nur die Zahlungen von seinem Konto aus veranlassen. Allerdings wäre sie Auftraggeberin.

Ich hatte gehofft, dass man grössere Renovierungsmassnahmen vielleicht auch über ein paar Jahre hinweg aufgeteilt anrechnen könnte, bei manchen anderen Dingen geht sowas doch anscheinend…?

Gruss
M.