Elterngeld und Einkommensteuer : Einspruch

Hallo
mal angenommen man habe gegen denEinkommenssteuerbescheid 2010 einspruch eingelegt da das Elterngeld voll in die Progression eingerechnet wurde (mit Verwies auf einen BFH-Bschluss vom 21.9.09.) Nun wurde dieser Einspruch abgelehnt mit dem Verweis dass die Verfassungsbeschwerde zum Thema nicht zugelassen wurde (20.10.10.).

Stimmt dies und ist damit jeder Wiederspruch sinnlos ?
was soll man tun ?

Vielen Dank
und
Grüße
pastix

Hallo,

das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (20.10.2010).
Es bleibt also dabei, dass der Sockelbetrag zum Elterngeld in den Progressionsvorbehalt miteinbezogen werden muss, was systemtechnisch auch logisch ist, weiles sich um eine Lohnersatzleistung handelt.

Dass das Elterngeld damit, im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld, eine Mogelpackung ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Lawrence