Hallo
mal angenommen man habe gegen denEinkommenssteuerbescheid 2010 einspruch eingelegt da das Elterngeld voll in die Progression eingerechnet wurde (mit Verwies auf einen BFH-Bschluss vom 21.9.09.) Nun wurde dieser Einspruch abgelehnt mit dem Verweis dass die Verfassungsbeschwerde zum Thema nicht zugelassen wurde (20.10.10.).
Stimmt dies und ist damit jeder Wiederspruch sinnlos ?
was soll man tun ?
Vielen Dank
und
Grüße
pastix