hallo ich hab auch mal eine Frage! Ich habe heute einen Bescheid vom jobcenter bekommen in dem drin stand das mein Mann, meine Tochter und ich das erhaltene Elterngeld ab Januar 2011 bis heute zurück zahlen müssen. Ist das rechtens? Darf das Elterngeld rückwirkend zurückverlangt werden? Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Danke schon mal im voraus…
Hallo Mausi!
Ja die ARGE, oder jetzt das Jobcenter machen sich das alles einfach. Aber so wie es das Center gerne haben möchte, geht leider nicht. Das Center wusste doch bestimmt, von den Elterngeld, oder nicht. Nun ja egal, aber was Sie da abziehen wollen, geht ja schon gar nicht, denn Ihr seit unter dem, was man überhaupt Pfänden kann( 978,00€, bei einer Person, also bei, zwei, sind es 1956,00€), alles was darüber ist, darf gepfändet werden und wenn es nur einen Cent ist. Ja laut § 54 absatz 6 des SGB I. Aber da Ihr schon Hielfebedürftig seit, können Die Euch das Geld nicht so einfach pfänden, da Ihr ja auch unter den Pfändungssatz von 1956,00€ seit. Sollte es werden, solltet Ihr ein Sozialgericht, oder Rechtsanwalt auf suchen.
Es grüßt
Dich
Lothar
Hallo,
für den Erhalt von Leistungen nach SGB II müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem werden die „Hilfebedürftigkeit“, also andere Einkunftsarten sind zu beachten.
Elterngeld wird als „Einkommen“ gewertet, soweit über dem Sockelbeitrag von 300 € (§ 11 Abs. 3a SGB II in der fassung des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes). Ich stütze mich bei dieser Angabe auf „Leitfaden zum Arbeitslosengeld II“ (Stand 1.8.2006) vom Fachhochschulverlag, Kleiststr. 31, 60318 Frankfurt am Main.
Alles Gute.
Die Rückzahlung
Hallo,
ja es ist so. Die Regelung gilt ab Januar und der Bezug hätte angeben werden müssen, Mitwirkungspflicht.
Ansonsten gilt nachstehendes_
Eltern, die nach der Geburt des Kindes keinen Vollzeitjob mehr haben, erhalten mindestens 300 Euro Elterngeld im Monat und dies mindestens zwölf Monate lang. Während dies bei allen Berufsgruppen so bleibt, haben Bezieher von Hartz IV seit Anfang 2011 das Nachsehen. Das Elterngeld bekommen sie zwar weiterhin, nur wird es ihnen ab jetzt voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Erhalten sie also 300 Euro Elterngeld wird Hartz IV um genau 300 Euro gekürzt. Es gibt jedoch eine Möglichkeit dies zumindest teilweise zu umgehen: Ersetzt das Elterngeld ein Erwerbseinkommen, darf man diesen Betrag behalten.
Das heißt hatte man vor der Geburt des Kindes zum Beispiel einen Minijob, bei dem man 200 Euro verdient hat, darf man von dem 300 Euro Mindestbetrag Elterngeld eben diese 200 Euro behalten. Dieses Erwerbseinkommen sollte unbedingt auf dem Elterngeldbescheid vermerkt sein. Diesen Bescheid reicht man dann beim Jobcenter ein.
ich habe es ja gemeldet die haben den bescheid vom elterngeld gleich von uns bekommen als wir den von der elterngeldstelle bekommen haben und die haben das im januar und im februar nicht mit eingerechnet sondern mir erst im märz die große nachzahlung geschickt und das möchte ich wissen ob das rechtens ist weil die hatten ja alles vorher schon von mir gehabt
Hallo,
da es im Januar schon klar war, dass das Geld zurückgezahlt werden muss und sie es zu Unrecht erhalten haben, ist es selbstverständlich, dass sie es zurückzahlen müssen.
Das Geld dürfen Sie ja dann nicht verbrauchen, da es ihnen nicht zusteht und da ist die Höhe der Rückzahlung nicht maßgebend.
Leider können die Ämter ja auch nicht immer so funktionieren, dass alles sofort reibungslos abläuft.
mfg