Eine 20-Jährige, die selbst noch Kindergeld bekommt, wird 2008 selbst Mutter und bezieht Elterngeld sowie Hartz IV. Auf das Hartz IV wird natürlich der Bezug des eigenen Kindergeldes angerechnet.
Zählt es jedoch als Einkommen beim Elterngeld?
Das Amt sagt nun (nach 14 Monaten!) nämlich, dass ihr das Kindergeld nicht zustand!?
Über hilfreiche Aussagen – gerne mit Link – freut sich
Tinchen
du schreibst, das Amt will das Kindergeld zurück haben. Dies lässt darauf schließen, dass das Kindergeld zu Unrecht bezogen wurde.
Das Kindergeld der Mutter wird natürlich für den Mindestbetrag Elterngeld iHv 300 Euro nicht berücksichtigt.
Ich vermute, durch die Geburt des Kindes und anschließende Elternzeit ist ein Ausbildungsverhältnis oder Schulbesuch beendet bzw. unterbrochen worden und dadurch wohl die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld der Mutter weg gefallen.