Hallo,
hier kommt es darauf an, wie hoch das Elterngeld ist? Da die Mutter in dieser Zeit nicht arbeitet, hat sie einen geringeren Selbstbehalt (ab Januar 2012) von 800 Euro. Ist das Elterngeld also mindestens 1.025 Euro (wenn Kind noch nicht 6 Jahre alt), ändert sich am Unterhalt nichts.
Weitere Faktoren sind, ob die Mutter mit dem Vater des „neuen“ Kindes zusammenlebt. Wenn ja, kann ihr Selbstbehalt deswegen gekürzt werden oder sie muss sich vom Kindesvater ein Taschengeld/fiktives Gehalt geben lassen, das sie zur Zahlung von Kindesunterhalt einsetzen muss.
Lebt sie nicht dem Kindesvater zusammen und hat der genügend Einkommen, hat sie ja auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt für das Baby (bis dieses 3 Jahre alt ist). Also erhöht sich ihr Einkommen dadurch auch und sie kann deswegen weiter Kindesunterhalt bezahlen.
Der Vater des älteren Kindes kann aber auch Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt für das Kind beantragen (wenn es noch keine 12 Jahre alt ist). Dann zahlt erst mal das Jugendamt und hat theoretisch die Möglichkeit das Geld (später) von der Mutter zurückzufordern.
Die Mutter kann aber u. U. - das sollte auf jeden Fall ein Anwalt klären - eine gerichtliche Abänderungsklage für den Kindesunterhalt machen.
Gruß
Ingrid