hallo zusammen,
ich habe nun gelesen, dass der AG 4 monate nach entbindung kündigen kann.
bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass man nach dem erziehungsurlaub automatisch an seinen alten arbeitsplatz bzw. zum alten AG zurückkehren kann.
wie verhält sich das nun eigentlich mit dem elterngeld? der AG bezahlt doch (meines wissens nach - aber ich hab mich ja auch mit der „unkündbarkeit“ geirrt) einen anteil des elterngelds für 12 monate.
wenn der AG nun kündigt, wie wirkt sich das aus? gibt es dann einfach weniger elterngeld oder übernimmt „jemand“ anderes den anteil?
danke für eure antworten,
grüße,
sonja
Hallo
In den gemachten Aussagen ist so viel falsch, daß es vielleicht Sinn macht, erst einmal diesen link zu lesen und dann bei offenen Nachfragen noch mal fiktiv-präzise hier zu posten.
http://www.mein-elterngeld.de/
Gruß,
LeoLo
Hi!
ich habe nun gelesen, dass der AG 4 monate nach entbindung
kündigen kann.
Naja, soweit, wie alle anderen Mitarbeiter halt auch, also unter Berücksichtigung jeglicher Form des Kündigungsschutzen und der Fristen*.
wie verhält sich das nun eigentlich mit dem elterngeld? der AG
bezahlt doch (meines wissens nach - aber ich hab mich ja auch
mit der „unkündbarkeit“ geirrt) einen anteil des elterngelds
für 12 monate.
Nein, tut er nicht.
wenn der AG nun kündigt, wie wirkt sich das aus?
*Während der Elternzeit kann der AG nicht kündigen
http://dejure.org/gesetze/BEEG/18.html
gibt es dann
einfach weniger elterngeld oder übernimmt „jemand“ anderes den
anteil?
Wie gesagt: Kein AG-Anteil und keine Kündigung.
VG
Guido
hallo leolo,
vielen dank für den link - der war mal richtig verständlich für mein laienhaftest beamtendeutsch.
jetzt weiß ich bescheid 
thx,
sonja
hi guido,
ja, da war ich völlig falsch informiert! vielen dank!
grüße,
sonja