Hallo,
nehmen wir an, ein Arbeitsnehmer hat Elternzeit gemacht und für diesen Zeitraum Elterngeld bekommen. Währenddessen hat sich die Situation der Firma geändert: Nun möchte der Arbeitgeber gerne (100 %) Kurzarbeit anordnen.
Fragen:
Bezieht sich die Berechnung des Kurzarbeitergeldes auf das letzte Gehalt oder das Eltengeld? Läge es bei also 2/3 oder bei 2/3 von 2/3?
Sollte der Arbeitnehmer einen Monat zwischen Elterzeit und Kurzarbeit arbeiten?
Gruß Chris