Elterngeld und Kurzarbeitergeld

Hallo,

nehmen wir an, ein Arbeitsnehmer hat Elternzeit gemacht und für diesen Zeitraum Elterngeld bekommen. Währenddessen hat sich die Situation der Firma geändert: Nun möchte der Arbeitgeber gerne (100 %) Kurzarbeit anordnen.

Fragen:
Bezieht sich die Berechnung des Kurzarbeitergeldes auf das letzte Gehalt oder das Eltengeld? Läge es bei also 2/3 oder bei 2/3 von 2/3?
Sollte der Arbeitnehmer einen Monat zwischen Elterzeit und Kurzarbeit arbeiten?

Gruß Chris

Hallo,

guck http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__178.html

Fragen:
Bezieht sich die Berechnung des Kurzarbeitergeldes auf das
letzte Gehalt oder das Eltengeld?

Die Berechnung bezieht sich auf den durch Kurzarbeit entgangenen Lohn - nicht auf die Vergangenheit.

Gruß
Otto