Eine Angestellte Mutter bekommt doch 12 Monate Elterngeld. Das gilt von Geburt an, also das Mutterschutzgeld der Krankenkasse wird einberechnet.
Nun steht bei Wiki aber, dass die Mutter 6 Wochen vor UND 8 Wochen nach Entbindung ihr Nettogehalt vom Arbeitgeber bekäme in das das Mutterschutzgeld eingerechnet würde.
Also was hat die Mutter reell nun in den 8 Wochen nach Entbindung? Ihr Nettogehalt oder 67% davon?
sofern es sich um eine gesetzlich krankenversicherte Mutter handelt, erhält sie während der Mutterschutzfristen von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld dann bis zum Nettoarbeitsentgelt auf.
Für Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs erhält man kein Elterngeld. Erst das Elterngeld beträgt jedoch 67 % vom Netto - vorher gibts noch das volle Netto.
Also bekommt eine berufstätige unverheiratete Mutter bis 2 Monate nach der Geburt den Nettolohn. Dann aber doch nur noch 10 Monate die 67% vom Elterngeld, oder?
Denn es heisst ja das Elterngeld gäbe es ab direkt nach der Geburt und die ersten 2 Monate in denen Mutterschutzgeld gezahlt wird zählen auf jeden Fall zur Elterngeldzeit.
Stimmt das so?
Also bekommt eine berufstätige unverheiratete Mutter bis 2
Monate nach der Geburt den Nettolohn. Dann aber doch nur noch
10 Monate die 67% vom Elterngeld, oder?
Richtig! Es sind in den verbleibenden 10 Lebensmonaten aber 67 % vom vorherigen Nettolohn, nicht 67 % vom Elterngeld.
Denn es heisst ja das Elterngeld gäbe es ab direkt nach der
Geburt und die ersten 2 Monate in denen Mutterschutzgeld
gezahlt wird zählen auf jeden Fall zur Elterngeldzeit.
Stimmt das so?
Richtig! Der Anspruch auf Elterngeld besteht dem Grunde nach bereits ab dem 1. Lebensmonat des Kindes. In den 8 Wochen nach der Geburt gilt der Elterngeldanspruch aber als verbraucht, weil eben noch Mutterschaftsgeld plus Lohn vom Arbeitgeber gezahlt werden.