Elterngeld und Mutterschutzgeld

Hallo allerseits!

Sind folgende Elterngeldregelungen möglich:frowning:1)
Mann nimmt für Lebensmonat 1-12 Elterngeldzeit.
Frau nimmt keine Elternzeit.
Mann bekomt 12 Monate Elterngeld.
Frau bekommt bis 8 Wochen nach Geburt Mutterschutzgeld.

(2)
Mann nimmt für Lebensmonat 1-12 Elterngeldzeit.
Mann nimmt für Lebensmonat 13-14 Elterngeldzeit.
Frau bekommt bis 8 Wochen nach Geburt Mutterschutzgeld.
Mann bekomt 12 Monate Elterngeld.
Frau bekommt Mutterschutzgeld plus 2 Monate Elterngeld.

(3)
Mann nimmt für Lebensmonat 1-2 Elterngeldzeit.
Frau nimmt für Lebensmonat 3-14 Elterngeldzeit.
Mann bekomt 2 Monate Elterngeld.
Frau bekommt Mutterschutzgeld plus 12 Monate Elterngeld.

Herzliche Grüße

     jx7

Moin,

  1. Ja

  2. Nein

  3. Nein

Gruß

TET

Vielen Dank für die Antwort! Weißt Du auch, aus welchem Grund (2) und (3) nicht gehen? Wo kann man das nachlesen?

BEEG §3 Abs. 1

Mutterschaftsgeld, das der Mutter nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte für die Zeit ab dem Tag der Geburt zusteht, wird mit Ausnahme des Mutterschaftsgeldes nach § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes auf das ihr zustehende Elterngeld nach § 2 angerechnet.

Vielen Dank für das Nennen der Quelle!

Und da ist es irrelevant, wenn in der Mutterschaftszeit die Mutter gar kein Elterngeldzeit nimmt, sondern der Vater?

Das heißt zum Beispiel in Fall (2), wo erst der Vater 12 Monate Elternzeit nimmt und anschließend dann die Mutter 2 Monate, dass das Elterngeld der Mutter für Lebensmonat 13-14 verrechnet wird mit dem Mutterschutzgeld aus den ersten acht Wochen nach der Geburt?

Das heißt zum Beispiel in Fall (2), wo erst der Vater 12
Monate Elternzeit nimmt und anschließend dann die Mutter 2
Monate, dass das Elterngeld der Mutter für Lebensmonat 13-14
verrechnet wird mit dem Mutterschutzgeld aus den ersten acht
Wochen nach der Geburt?

Nein, faktisch heisst das, dass die Mutter die ersten zwei Monate Elterngeld beziehen muss.

Gruß

TET

Ok, vielen Dank nochmal!

Es geht also nur:
a) kein Elterngeld
b) Elterngeld und die Elterngeldzeit muss die ersten beiden Lebensmonate einschließen (und wird für diese zwei Monate mit dem Mutterschutzgeld verrechnet)

Das geht jetzt aber nicht aus dem von Dir geposteten Paragraphen hervor, oder? Hättest Du da auch noch den entsprechenden Paragraphen?

Hallo,

Es geht also nur:
a) kein Elterngeld
b) Elterngeld und die Elterngeldzeit muss die ersten beiden
Lebensmonate einschließen (und wird für diese zwei Monate mit
dem Mutterschutzgeld verrechnet)

Das geht jetzt aber nicht aus dem von Dir geposteten
Paragraphen hervor, oder?

Doch, das steht da. Da steht, dass es der Person angerechnet wird, wenn es ihr zusteht. Und da es ihr nach Gesetz zusteht, wird es eben angerechnet.

Grüße