Elterngeld und steuererstattung

hallo fachleute,

angenommen ein selbständiger mann erhält in verschiedenen monaten dieses jahres elterngeld.
die rechtsprechung sagt ja dass er in der summe dieser monate keinen gewinn erzielen darf.
der mann ist nicht bilanzierungspflichtig, das heisst es gilt das datum des geldeingangs und ausgangs, nicht das datum der rechnungsstellung, bzw. der rechnung.

das alleine ist ja schon realitätsfremd genug, denn selbst wenn die leistungserbringen schon monate her ist und das geld kommt dummerweise im falschen monat aufs konto wird es als gewinn in einem der elterngeldmonate gezählt.

nun kommen genau in einem der elterngeldmonate zwei geldeingänge aufs konto:
zum einen eine steuerrückerstattung von einem abgemeldeten geschäftswagen
und eine steuerrückerstattung zur steuererklärung des jahres 2010.

beide eingänge sind ja geschäftlicher natur.
zählen diese nun als gewinnsteigernde umsätze oder werden die als irgendwas anderes verbucht.
es kann ja nicht sein dass dem freundlichen herren eine steuererstattung aus dem vorjahr dazu zwingt elterngeld zurückzahlen zu müssen oder?

ich danke sehr für ratschläge
lestat

Servus,

diese Steuererstattungen sind weder Betriebseinnahmen noch sonst irgendeine Art von Erwerbseinkünften.

Et c’est ainsi qu’Allah est grand.

Dä Blumepeder

diese Steuererstattungen sind weder Betriebseinnahmen noch
sonst irgendeine Art von Erwerbseinkünften.

Das stimmt nicht ganz - die Erstattung der Kfz-Stuer des Firmenwagens mindert die Betriebsausgaben - ist aber dennoch für das Elterngeld unbeachtlich!

Lia

elterngeld und steuererstattung
Hallo Lia,

auch Dir vielen Dank… so hätte ich es auch vermutet.

DAnke
Lestat

elterngeld und steuererstattung
Hallo Lia,

auch Dir vielen Dank.
So hätte ich es auch vermutet.

Danke
Lestat