Hallo!
Mal angenommen, eine Frau heiratet im Dezember und geht im Januar in Mutterschutz:
Wie wird das Elterngeld berechnet? Mit Klasse I oder III (welche ab Januar gilt)?
Hallo!
Mal angenommen, eine Frau heiratet im Dezember und geht im Januar in Mutterschutz:
Wie wird das Elterngeld berechnet? Mit Klasse I oder III (welche ab Januar gilt)?
moin,
die steuerklassen sind nur relevant zur ermittlung des nettolohns, welcher dann der berechnung des elterngeldes zugrunde gelegt wird.
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=767…
schöne grüße
e
Danke für die Antwort, mir ist aber immer noch nicht klar.
Zitat: „Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.“
„nach Abzug von Steuern“ - wie werden diese Steuern gerechnet? Nach der alten damaligen Steuerklasse (I) oder der aktuellen (III)?
Das Elterngeld wird vom Nettolohn der letzten 12 Monate gerechnet. In dem vorgegebenen Beispiel Nettolohn von 11* Steuerklasse 1 und 1*Steuerklasse 3, davon wird der Durschnitt gebildet.
Gruß
Jörg
Danke Jörg,
das Wort ‚Einkommenswegfall‘ war für mich irreführend, es wird also nicht berücksichtigt was man verdienen würde wenn man weiter arbeiten würde…