Hallo Anna,
das Gesetz für das Elterngeld ist noch nicht beschlossen. Daher gibt es auch keine Referenzurteile, Empfehlungen und sonstiges.
Was auf jeden Fall gemacht werden kann, und auch sollte, ist eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes. Zuerst mal ist der Vater des „neuen“ Kindes für dessen Unterhalt heranzuziehen. Erst wenn dessen Verpflichtungen geregelt sind, ist es sinnvoll, denn Unterhalt für die beiden Kinder aus erster Ehe neu zu regeln. Tust du nichts, bleiben die Unterhaltsverpflichtungen bestehen und häufen sich als verzinster Schuldenberg von Monat zu Monat auf, wenn du nicht bezahlst.
Zum Vergleich:
Als unterhaltsverpflichteter Vater ist man selbst bei z. B. unverschuldeter Arbeitslosigkeit für mindestens 6 Monate, häufig für ein Jahr, weiter zu Zahlung in voller Höhe verpflichtet. Entweder er zahlt weiter (wobei die Frage ist, von was?), oder er muß ab Arbeitsaufnahme zusätzlich zum laufenden Unterhalt die Schulden einschließlich Zinsen und ggf. Gebühren für Gerichtsvollzieher usw. abbezahlen. Bleibt er arbeitslos und stellt keinen Änderungsantrag, bleibt er in voller Höhe unterhaltsverpflichtet. Und dann hilft noch nicht mal die Privatinsolvenz, um aus der Schuldenfalle zu kommen, da Unterhaltsschulden ausgenommen sind.
Unabhängig von aller Rechtsprechung ist auch eine außergerichtliche Einigung möglich. Du kannst auch mit deinem Ex-Mann die weiteren Unterhaltszahlungen festlegen (vorausgesetzt, es sind konstruktive Gespräche möglich). Wichtig für dich ist, dass evt. vorhandene Titel ausser Kraft gesetzt werden, da mit diesen jederzeit (bis zu 3 Jahre rückwirkend) eine Pfändung möglich ist, auch wenn private Absprachen vorliegen.
Was ich in deinem Posting allerdings vermisse, ist eine Idee, von was deine beiden ersten Kinder leben sollen. Sie können nichts dafür, dass du nochmal Mutter wirst. In einer intakten, sprich nicht geschiedenen, Familie sind bestimmt Einschränkungen für alle notwendig, wenn ein Kind dazu kommt. Aber es bedeutet ja nicht, dass dann für die ersten beiden keine Kosten mehr anfallen und sich auch nicht mehr um sie gekümmert werden muß. An deiner Stelle würde ich mir darüber mal Gedanken machen. Dann sind auch Verhandlungen mit dem Ex-Mann einfacher, wenn er erkennt, dass eure gemeinsamen Kinder weiterhin für dich wichtig sind.
Viele Grüße
Jekyll (IANAL)