Elterngeld und Unterhalt

Hallo allerseits,

aus aktuellem Anlass ergibt sich für mich nun eine Frage zum Elterngeld, das ja ab 2007 ausbezahlt werden soll. Und vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.

Mal angenommen, eine Frau in den besten Jahren, die schon zwei Kinder hat, die aber nicht bei ihr, sondern beim geschiedenen Mann leben und denen gegenüber sie unterhaltsverpflichtet ist, bekommt noch ein Kind.

Ohne Elterngeld würde sie, wenn sie nix arbeitet, halt auch nix bekommen und würde so auch keinen Unterhalt mehr zahlen können. Die Rechtsprechung ging ja so, dass sie - sobald sie wieder (wenn auch nur minimal) arbeitet - einen Teil ihrer Einkünfte an Unterhalt zahlen muss.

Durch das Elterngeld würde sie ja nun ein Jahr lang nix arbeiten und trotzdem den Höchstbetrag von 1.800 Euro bekommen. Frage: Gilt dies - obwohl nicht berufstätig - als Einkommen, so dass der Unterhalt für die beiden ersten Kinder aus diesem Betrag anteilsmäßig berechnet wird oder gilt das nur als „Einkommen“ für das „neue“ Kind?

Weiß das jemand? Vorab schon mal herzlichen Dank für eure Antworten, auf die ich gespannt warte…

Gruß
Anna

Hallo,
Unterhalt muss man nicht zahlen wenn bzw. weil man arbeitet sondern weil man Vermögen/Einkommen hat.
Unterhalt muss z. B. auch vom Krankengeld bezahlt werden, da arbeitet man ja auch nicht, auch Rentner mussen ggfs. Unterhalt zahlen und arbeiten auch nicht und Boris B.? arbeitet der? oder was mach der den ganzen Tag? auch der muss zahlen.

So wie´s jetzt aussieht ist vom neuen Elterngeld Unterhalt zu zahlen, wobei eine Neuberechnung stattfinden sollte. Wenn dir dann das Geld nicht reicht, evtl. Sozialhilfe.
Wie das genau aussehen soll, weiss noch niemand, schliesslich ist noch nicht mal das Gesetzt geschrieben geschweige denn beschlossen worden.
grüsse
dragonkid

unausgegoren wie jede Entscheidung unserer Regierung der letzten Jahrzehnte.

Es sei denn man unterstellt der Regierung, sie wüßte über die Probleme nach den max. 14 Monaten.
Was wird denn dann gezahlt? Meines Wissens ist es imme rnoch eine absolute Glückssache vor dem 3 Lebensjahr des Kindes eine KiTa-Platz zu bekommen. Dazu kommt, dass in vielen Bereichen der gebrauchten Bundesländer KiTa’s ohne Mittagsschlaf angeboten werden. Schon schwierig als berufstätige Frau dann das Kind unterzubekommen.
Unterstellt man aber unserer Regierenden Volksvertretung, dass sie lieber 14 Monate 67% oder max. 1.800,- € zahlt statt 36 Monate den Betrag x (bin mir im Moment niocht über die aktuelle Höhe im Klaren) kommt sicherlich ein Plus heraus dabei.
Oder es wird ein ähnliches Plus wie bei Hartz IV.
Tut mir leid, mein Vertrauen in die Regierungen in Deutschland ist am Boden und die von der Leien - schickt die alte zurück an ihren Kochtopf - dort kann sie bei 7 Kindern genug Schaden anrichten.

  • schickt die alte zurück

an ihren Kochtopf - dort kann sie bei 7 Kindern genug Schaden
anrichten.

Hi,
die Alte gehört nicht an den Kochtopf, sondern ausgepeitscht und am Marktplatz aufgehangen. So ein unrealistisches Weib hat genug Kohle um sich ein paar Kindermädchen zu leisten, fragt mal ihre 7 Kinder wie oft sie die Gebärmaschine sehen.
Hass nur noch Hass. Warum war ich eigentlich so blöde noch mal wählen zu gehen?
So, sorry musste ich mal loswerden. Ich reiß mich jetzt lieber zusammen, könnte noch andere Dinge…

Tobi

Hallo Anna,

das Gesetz für das Elterngeld ist noch nicht beschlossen. Daher gibt es auch keine Referenzurteile, Empfehlungen und sonstiges.

Was auf jeden Fall gemacht werden kann, und auch sollte, ist eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes. Zuerst mal ist der Vater des „neuen“ Kindes für dessen Unterhalt heranzuziehen. Erst wenn dessen Verpflichtungen geregelt sind, ist es sinnvoll, denn Unterhalt für die beiden Kinder aus erster Ehe neu zu regeln. Tust du nichts, bleiben die Unterhaltsverpflichtungen bestehen und häufen sich als verzinster Schuldenberg von Monat zu Monat auf, wenn du nicht bezahlst.

Zum Vergleich:
Als unterhaltsverpflichteter Vater ist man selbst bei z. B. unverschuldeter Arbeitslosigkeit für mindestens 6 Monate, häufig für ein Jahr, weiter zu Zahlung in voller Höhe verpflichtet. Entweder er zahlt weiter (wobei die Frage ist, von was?), oder er muß ab Arbeitsaufnahme zusätzlich zum laufenden Unterhalt die Schulden einschließlich Zinsen und ggf. Gebühren für Gerichtsvollzieher usw. abbezahlen. Bleibt er arbeitslos und stellt keinen Änderungsantrag, bleibt er in voller Höhe unterhaltsverpflichtet. Und dann hilft noch nicht mal die Privatinsolvenz, um aus der Schuldenfalle zu kommen, da Unterhaltsschulden ausgenommen sind.

Unabhängig von aller Rechtsprechung ist auch eine außergerichtliche Einigung möglich. Du kannst auch mit deinem Ex-Mann die weiteren Unterhaltszahlungen festlegen (vorausgesetzt, es sind konstruktive Gespräche möglich). Wichtig für dich ist, dass evt. vorhandene Titel ausser Kraft gesetzt werden, da mit diesen jederzeit (bis zu 3 Jahre rückwirkend) eine Pfändung möglich ist, auch wenn private Absprachen vorliegen.

Was ich in deinem Posting allerdings vermisse, ist eine Idee, von was deine beiden ersten Kinder leben sollen. Sie können nichts dafür, dass du nochmal Mutter wirst. In einer intakten, sprich nicht geschiedenen, Familie sind bestimmt Einschränkungen für alle notwendig, wenn ein Kind dazu kommt. Aber es bedeutet ja nicht, dass dann für die ersten beiden keine Kosten mehr anfallen und sich auch nicht mehr um sie gekümmert werden muß. An deiner Stelle würde ich mir darüber mal Gedanken machen. Dann sind auch Verhandlungen mit dem Ex-Mann einfacher, wenn er erkennt, dass eure gemeinsamen Kinder weiterhin für dich wichtig sind.

Viele Grüße
Jekyll (IANAL)