Elterngeld und vorige Hochzeit - Steuerklassen Auswahl

Hallo zusammen,

im Folgenden Fall geht es ums Steuerrecht bzw. primär Elterngeld.
Sie und er werden im August heiraten und werden voraussichtlich im Januar nächsten Jahres ihr gemeinsames 1. Kind bekommen.
Aktuell sind beide Steuerklasse 1. Sie möchte nach dem Mutterschutz 12 Monate, er 2 Monate Elternzeit nehmen. Er verdient monatlich deutlich mehr.
Zur Hochzeit können ja beide die Steuerklassen wechseln. Es empfiehlt sich ja dann, dass er in die 3 geht und sie in die 5.
Wie verhält es sich nun aber mit dem Elterngeld. Die beiden konnten ja leider nicht rechtzeitig in die fürs Elterngeld 7 Monate vor Mutterschutz günstigeren Steuerklassen 3 (sie) und 5 (er) wechseln, da die beiden ja eben noch nicht verheiratet sind.
Heißt das, dass das Elterngeld egal wie die beiden zur Hochzeit entscheiden, sich auf ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate minus 21% Sozialabgaben minus Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 bezieht?
Oder gilt die Steuerklasse, die die beiden zur Hochzeit wählen, da die ja rückwirkend aufs ganze Jahr gilt.
Letzteres wäre natürlich lukrativer für die beiden. Andernfalls würde es ja auch bedeuten, dass man für ein höheres Elterngeld erst in etwa zum Zeitpunkt der Hochzeit schwanger werden darf, damit man 7 Monate vorher die günstigere Steuerklasse wählen kann.

Seht ihr eine Möglichkeit für die beiden, dass das höhere Elterngeld für die beiden in Frage kommt oder sind die beiden selbst „Schuld“, dass sie „erst“ 6 Monate vor Geburt heiraten.

Danke für die Hilfe und schönen Start in die neue Woche
Klaus

Hallo zusammen,

im Folgenden Fall geht es ums Steuerrecht bzw. primär
Elterngeld.

und warum stellst Du deine Frage dann nicht im Brett „Steuern“ ?

Gruß Merger

Die Frage stellt sich nicht Merger, statt zu pöbeln solltest du hier bitte helfen. Ich bin mir nicht sicher ob Elterngeld zu Steuerrecht gehört, gut dass du so schlau bist.