Hallo,
ich habe ein paar Fragen bzgl. Einkommenssteuererklärung und Elterngeld:
Kann ich bei den Werbungskosten die Pauschale von 920€ ansetzen, wenn ich nicht 12 sondern 10 Monate arbeiten war, weil ich 2 Monate in Elternzeit war?
Oder muss ich die Pauschale anteilig kürzen?
Wenn der Arbeitgeber mit einen Zuschuss zur Kinderbetreuung (Tagesmutter) nach § 3 Nr. 33 EStG zukommen lässt, muss ich diesen dann in meiner Steuererklärung angeben?
Und kann ich dann diese Kosten (ich muss ja in RLP für die Kinderbetreuung eine Pauschale an das Jugendamt überweisen, das dann wiederrum die Tagesmutter bezahlt)
irgendwo absetzen?
Vielen Dank für euere Hilfe
Die Pauschale kann voll angesetzt werden. Der Zuschuss muss natürlich angegeben werden, denn die Kosten können natürlich auch angegeben werden und dann ja nur gekürzt steuerlich berücksichtigt werden.
Hallo,
lasse jetzt da ich Probleme mit der Sachbearbeiterin beim FA hatte meine Steuererklärung immer bei der Lohnsteuerhilfe für +/- 100 € fertigen und kann leider nicht weiterhelfen.
Grüße
manfred
Hallo Krolock1,
da fragen Sie am Besten in der Rubrik „Steuererklärung“ nach.
MfG
Lore
Hallo krolock1!
Leider kenne ich die Bestimmungen für die abgebenden Eltern nicht so gut, dass ich Dir eine 100% richtige Antwort geben könnte. Doch in diesen Fragen sind die Tageselternvereine Spezialisten. Sicher gibt es auch in Deiner Nähe einen Tageselternverein, den Du anrufen bzw. besuchen kannst!
Liebe Grüße,
Silke Grün
Hallo krolock,
Ich kann dir bei diesem Thema leider nicht weiterhelfen.
LG
Hallo,
ich wollte wenigstens antworten, auch wenn ich dir nicht helfen kann. Denn mit der Steuererklärung nach der Elternzeit kenne ich mich nicht aus.
Wir lassen das alles einen Steueranwalt machen. Vielleicht kennst du ja einen Anwalt, der dir helfen kann. Ansonsten kann ich leider keine Tipps geben!
Ich hoffe, du hast jemanden gefunden, der deine Fragen beantworten konnte!
Liebe Grüße und viel Glück mit der Steuererklärung,
Nicole
Tut mir leid, habe keine Ahnung wie das bei Zuschuß des Arbeitgebers ist.