Hallo,
angenommen A(lice) und B(ob) wurden 2007 Eltern von C(eline). A und B sind nicht verheiratet, getrennter Wohnsitz (C bei A), gemeinsames Sorgerecht.
A hat 1 Jahr nicht gearbeitet und 12(10+2Mutterschutz) Monate Elterngeld bekommen. B möchte jetzt die Monate 13 und 14 nehmen.
- ist der getrennte Wohnsitz (angenommen > 50km) ein Problem?
- Wenn ja, kann es durch Verlagerung des Wohnsitzes gelöst werden?
Gruß
achim
P.S.: Eine Verlängerung für A auf 14 Monate sei (falls Elterngeldtechnisch möglich) organisatorisch ausgeschlossen.
Hallo,
A kann gar keine 14 Monate nehmen, da ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.
Auch wenn die Eltern nicht zusammenleben, ist es möglich, dass das Elterngeld geteilt wird.
B kann also auf jeden Fall die Monate 13 und 14 nehmen.
grüsse
dragonkidd
Sorry das stimmt nicht, sorgerecht und alleinerziehend sind zwei verschiedene paar Schuhe.(und haben erstmal nichts mit dem elterngeld zu tun)
Zur Frage:
wir haben denselben Fall, das JA Berlin sagte mir, dass dann das Kind jeweils umgemeldet werden muß.
Ich habe allerdings in den Richtlinien zum Gesetz unter 1.1.2.2. gefunden, dass eine häusl. Gemeinschaft nicht zwingend voraussetzt, dass der Antragsteller einen eigenen Haushalt hat oder das der wohnsitz und der haushalt in dem das kind betreut wird, identisch ist.
ist aber nur die richtlinie. ich denke wir machen den ummeldezirkus.
gruß
pp
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Sorry das stimmt nicht, sorgerecht und alleinerziehend sind
zwei verschiedene paar Schuhe.(und haben erstmal nichts mit
dem elterngeld zu tun)
Hallo,
bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren und nicht bzw nicht mehr zusammen leben, besteht für den Alleinerziehenden Elternteil im falle des gemeinsamen Sorgerechts kein Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereich…
grüsse
dragonkidd
ups da ist mir doch was durch die Lappen gegangen. Entschuldigung.
Hallo,
dragonkidd,
in Deinem Link wird m.E. das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugrunde gelegt, nicht die evt. gemeinsame Sorge.
Doch selbst wenn die Mutter(A) keinen Anspruch auf 14 Monate hat, gilt m.E. nicht automatisch, dass B die letzten 2 Monate Elterngeld erhält. Das Gesetz schreibt im Wortlauf ja einen gemeinsamen Haushalt vor. Das Ministerium könnte ja so z.B. das Zusammenleben ausdrücklich fördern.
Es wäre für ein fiktives Paar in dieser Situation sicher beruhigend, einen gesetzlichen Anspruch auf 2 Monate für B zu haben, oder dazu eine Aussage auf den Seiten des Ministeriums.
Liebe Grüße
achim