Elterngeld - Wahl der Steuerklasse

Guten Tag,

angenommen, ein Paar hat 2012 geheiratet, beide hätten zur Zeit Steuerklasse 1. Bis Ende 2012 will das Paar auf Steuerklasse 3/5 gehen. Frau: 5, Mann: 3, da die Frau ca. 60% vom Brutto des Mannes verdient.

Welche Auswirkungen hätte dieser Entschluss auf den Bezug von Elterngeld für ein Kind, dass das Paar in 07/13 bekommen würde? Wäre eine andere Kombination sinnvoll, wenn ja, welche?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
makimono

Hallo,

für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, gibt es einige Änderungen beim Elterngeld. Für die Berechnung des Elterngelds zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Einheitlich werden für die Sozialversicherungsbeiträge 21 Prozent abgezogen.

Nachteile haben künftig verheiratete Mütter oder Väter, die den Großteil der Elternzeit nehmen wollen und nicht rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse III wechseln – oder zumindest in der IV sind. Denn für die Berechnung zählt nur noch die Steuerklasse, die zwölf Monate vor Geburtsmonat überwiegt. Das bedeutet, die Steuerklasse III bringt nur noch mehr Elterngeld, wenn sie mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte steht.
Beispiel: Anna und Maria verdienen 2 000 Euro Bruttolohn im Monat. Beide wechseln ab August von der V in die Steuerklasse III. Wird Annas Kind im Januar 2013 geboren, beträgt ihr Elterngeld nur 691 Euro im Monat, da sie nur fünf Monate vor der Geburt in der III war. Maria hat noch mehr Zeit. Kommt ihr Baby im März, erfüllt sie die Sieben-Monats-Frist. Sie erhält 948 Euro Elterngeld im Monat, 257 Euro mehr als Anna. Nicht so groß wäre die Differenz, wenn Anna statt der V vorher die Steuerklasse IV hätte. Dann bekäme sie 823 Euro, nur 125 Euro weniger Elterngeld als Anna.
Also rechtzeitig Steuerklasse wechseln!

Gruss

Hallo

Herzlichen Dank für die Antwort. Ich verstehe Sie so, dass es somit sinnvoller wäre, erst einmal 4/4 zu wählen. Denn wenn der Ehemann unseres fiktiven Pärchens sehr viel mehr verdient als die Dame, ist es doch Unsinn, ihn in 5 zu stecken oder ist dies verkehrt gedacht?

Gibt es Fristen, die für den Wechsel der Steuerklasse einzuhalten sind, bezüglich des Termins der Hochzeit in 2012? Wie bereits geschrieben, nehmen wir an, dass beide noch in Steuerklasse 1 sind.

Herzliche Grüße
makimono

Hallo,

die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Wählt man die Steuerklassenkombination III/V bleibt monatlich beim Besserverdienden mehr Netto. Im Fall einer Schwangerschaft muss man dann, um in den Genuss eines höheren Elterngeldes zu kommen, rechtzeitig die Steuerklassen wechseln, möglichst sieben Monate vor dem Geburtstermin.

Wählt man die Steuerklassenkombination IV/IV ( Steuerklasse IV entspricht etwa der Steuerklasse I ) ist man hinsichtlich Elterngeld schon besser dran.
Beim Besserverdienden bleibt natürlich monatlich weniger Netto übrig. Dieser Nachteil wird jedoch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer wieder ausgelichen.
Bedenken muss man allerdings auch noch, dass ein Steuerklassenwechsel innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal erlaubt ist, spätestens bis zum 30.11. des laufenden Jahres. Also für 2012 ist kein Wechsel mehr möglich. Der Steuerklassenwechsel darf frühestens mit Wirkung vom Beginn des Kalendermonats an erfolgen, der auf die Antragstellung folgt.
z. B. Antragstellung 15.06.; wechsel zum 01.07.
Unabhängig davon kann vor Beginn eines Kalenderjahres, für das die Steuerklasse gelten soll, beliebig oft die Steuerklasse gewechselt werden.

Gruss

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