Eine Person bekommt Elterngeld und arbeitet auch wieder nach dem Mutterschutz Teilzeit.
Das Ankommen wird auf das Elterngeld nach gekannter Formal angerechnet.
Wie wir wissen wird Weihnachtsgeld (= 13. Jahresgehalt) nicht zum Einkommen, auf dessen Grundlage das Elterngeld berechnet wird angerechnet.
Angenommen während der Teilzeit käme dann aber dann ein 13. Jahresgehalt - ist dies bei der Elterngeldstelle anzugeben und mindert es ggfs. auch die Elterngeldleistung?
Wie wir wissen wird Weihnachtsgeld (= 13. Jahresgehalt) nicht
zum Einkommen, auf dessen Grundlage das Elterngeld berechnet
wird angerechnet.
Hallo Kobe,
leider habe ich keine Antwort auf Deine Frage (die mich aber brennend interessiert, da wir selbst bald in den Genuss von Elterngeld kommen.
Wie wir wissen wird Weihnachtsgeld (= 13. Jahresgehalt) nicht
zum Einkommen, auf dessen Grundlage das Elterngeld berechnet
wird angerechnet.
Hallo Kobe,
leider habe ich keine Antwort auf Deine Frage (die mich aber
brennend interessiert, da wir selbst bald in den Genuss von
Elterngeld kommen.
Woher hast Du die „Wie wir wissen…“ Information?
Hi,
also uns wurde es nicht angerechnet… Gilt als Sonderzahlung - wobei die Diskussion noch nicht ganz rum ist. M.E. wenn es nicht dazuzählt, dann darf aber auch das 13. jetzt in der Elterngeldzeit nicht zum Einkommen zählen… schaun mer mal - irgendwie konnte ich das 1. Mal trotz intensivem googlen keine Antwort finden