Elterngeld, wenn Vater des Kindes Pflegefall?

Hallo!
Mein Mann nun nach einer schweren Erkrankung Pflegestufe 2, ich pflege ihn.
Nun bekommen wir ein Kind und ich werde natürlich daheim bleiben müssen. Ich bekomme ja das Elterngeld für 12 Monate, die Partnermonate die wir vor hatten fallen nun wg der Krankheit weg. Ich bin quasi alleinerziehend, da mein Mann mich nicht unterstützen kann und ich ihn ja zusätzlich auch noch versorge. Kann ich irgendwie die 14 Monate Elterngeld bekommen? hat jemand eine Idee, an welche Stelle ich mich wenden muss?
Danke für die Hilfe!

Nach §4, ABsatz 3 BEEG solltest du problemlos 14 Monate Elterngeld beziehen können. Einfach auf dem Antrag dann ankreuzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html

Hallo,
schauen Sie im Internet unter www.familienkasse-info.de nach. Dort erfahren Sie, wo Ihre zuständige Elterngeldstelle ansässig ist und wie die Servicetelefonnummer ist. Alles Gute, SAM

Nach §4, ABsatz 3 BEEG solltest du problemlos 14 Monate
Elterngeld beziehen können. Einfach auf dem Antrag dann
ankreuzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html

Oh, super! Vielen Dank für die schnelle kompetente Antwort! Das scheint ja wirklich mit den 14 Monaten zu klappen. Ich freu mich!
Danke!

Hallo Hausmauscharlie,
ich denke da wäre es am Besten direkt mit der L-Bank zu sprechen. Für Alleinerziehende gibt es ja die 14 Monate. Ich denke, wenn du die Pflegestufe deines Mannes nachweisen kannst gibt es da sicherlich eine Möglichkeit.
Zusätzlich solltest du dir für die erste Zeit eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen.
Alles, alles Gute
Viele Grüße Lore

Hallo,
es ist grundsätzlich schon möglich, dass du 14 Monate Elterngeld beziehst. Die zuständige Stelle richtet sich je nach Bundesland. Du bekommst aber normalerweise beim Standesamt sowieso nen Antrag, wenn du die Geburtsurkunden bekommst. Und bei dieser Stelle beantragst du gleich 14 Monate und gibst die Erkrankung deines Mannes an, am Besten gleich mit Nachweis.

Im Gesetz steht, dass man auch Anspruch auf 2 weitere Monate hat, wenn u.a. „die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist, insbesondere weil er wegen einer schweren Krankheit oder Schwerbehinderung sein Kind nicht betreuen kann“.

Gruß, Bella