Liebes Forum,
Angenommen, ein Paar erwartet ein Kind. Sie war vorher berufstätig, wird für 12 Monate in Elternzeit (10 Monate Elternzeit + 2 Monate Mutterschutz) gehen und auch Elterngeld beziehen.
Wie sieht es unter dieser Voraussetzung mit einem Anspruch des Vaters auf Elterngeld aus, wenn er nur einen Monat Elternzeit nehmen will? Der bisherige Eindruck ist, dass es nichts gibt, da nicht mindestens zwei Monate genommen werden. Ist dies eine korrekte Annahme?
Vielen Dank und sonnige Grüße
makimono