Elterngeld wenn Vater nur einen Monat Elternzeit?

Liebes Forum,

Angenommen, ein Paar erwartet ein Kind. Sie war vorher berufstätig, wird für 12 Monate in Elternzeit (10 Monate Elternzeit + 2 Monate Mutterschutz) gehen und auch Elterngeld beziehen.

Wie sieht es unter dieser Voraussetzung mit einem Anspruch des Vaters auf Elterngeld aus, wenn er nur einen Monat Elternzeit nehmen will? Der bisherige Eindruck ist, dass es nichts gibt, da nicht mindestens zwei Monate genommen werden. Ist dies eine korrekte Annahme?

Vielen Dank und sonnige Grüße
makimono

Hallo,

Wie sieht es unter dieser Voraussetzung mit einem Anspruch des
Vaters auf Elterngeld aus, wenn er nur einen Monat Elternzeit
nehmen will? Der bisherige Eindruck ist, dass es nichts gibt,
da nicht mindestens zwei Monate genommen werden.

Richtig. Sh. hier:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116896.html#…

„Die Partner können die Monatsbeträge frei untereinander aufteilen, soweit beide die Mindestbezugszeit von zwei Monaten einhalten.“

Gruß
!/!

Hi,

sehr interessantes Thema auch für das fiktive Paar A&B.
Dieses Paar wollte es ähnlich wie in Makimonos Beispiel machen.

Die Mutter würde 12 Monate Elternzeit nehmen und der Vater direkt nach der Geburt einen Monat und zum Ende der Elternzeit der Mutter dann den zweiten Monat.

Somit wären die Bezugszeit ja zwei Monate. Oder müssen die zwei Monate Bezugszeit anneinander anschliessen um als Mindesbezugszeit gezählt zu werden?

Liebe Grüße
Florian