Hallo, also zu meiner Frage folgender Sachverhalt:
Mein Mann hat jetzt 9 Monate Elternzeit gemacht und hat nebenbei gearbeitet (10 Stunden/Woche). Das Elterngeld wurde unter ber Berücksichtigung des nebenverdienstes entsprechend berechnet. Da der Lohn natürlich von den Stunden abhängig war, gab es jeden monat ein unterschiedlich hohes Gehalt. Daher müssen wir nun die entsprechenden lohnscheine einreichen, damit eben berechnet werden kann, ob er zuviel oder zuwenig eltergeld bekommen hat. Nun folgende Frage: Dem Steuerbrutto werden KV,AV,RV und Pflegeversicherung abgezogen. Werden aber auch hier, wie bei der berechnung des „gereinigten“ Nettoeinkommens die werbungskosten mit abgezogen?
Ich weiß klingt sehr kompliziert, aber ich danke schon mal jedem der sich durch dieses Wirrwarr gekämpft hat und vielleicht auch eine Antwort weiß…