Elterngeld-Werbungskosten-Nachberechnung

Hallo, also zu meiner Frage folgender Sachverhalt:
Mein Mann hat jetzt 9 Monate Elternzeit gemacht und hat nebenbei gearbeitet (10 Stunden/Woche). Das Elterngeld wurde unter ber Berücksichtigung des nebenverdienstes entsprechend berechnet. Da der Lohn natürlich von den Stunden abhängig war, gab es jeden monat ein unterschiedlich hohes Gehalt. Daher müssen wir nun die entsprechenden lohnscheine einreichen, damit eben berechnet werden kann, ob er zuviel oder zuwenig eltergeld bekommen hat. Nun folgende Frage: Dem Steuerbrutto werden KV,AV,RV und Pflegeversicherung abgezogen. Werden aber auch hier, wie bei der berechnung des „gereinigten“ Nettoeinkommens die werbungskosten mit abgezogen?

Ich weiß klingt sehr kompliziert, aber ich danke schon mal jedem der sich durch dieses Wirrwarr gekämpft hat und vielleicht auch eine Antwort weiß… :smile:

Ja, auch hier wird jeden Monat die Werbungskostenpauschale von 76,67 Euro abgezogen.

Hallo tamtam2010,

an der Steuerberechnung ändert sich nichts!
Die funktioniert so: Steuerbrutto - Werbungskosten (wären mir die Kosten entstanden, wenn ich nicht arbeiten gehen würde)…
Die Sozialversicherungen werden übrigens NICHT vom Steuerbrutto berechnet (weil Steuerbrutto), sondern vom rentenversicherungspflichtigem Einkommen. Das findest du immer Anfang des Jahres auf der Meldung zur Sozialversicherung. Hier sind auch steuerfreie Zuzahlungen mit enthalten.

Fragen?

Liebe Grüße

Ihiazel

Hallo,
lt. Bundesminsiterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden bei der Berechnung des Nettolohnes folgende Abzüge vom Bruttolohn gemacht (Nichtselbstständige)

  • Lohnsteuer
  • gesetzliche Sozialvers. (KV, AV, RV, PV)
  • Werbungskosten in Höhe von mtl. 76,67€ (!)
    Herzlichen Gruß und Alles Gute, SAM

Hallo Tamtam2010,

ja das stimmt schon so. Das Netto wird zur Berechnung herangezogen, davon werden die Werbungskosten noch abgezogen.

Viele Grüße

Lore