Elterngeld widerruf bei hartz 4

Hallo meine Frage klautet so… Da ich sehr viel unterschiedliche sachen im netz finde frage ich nun hier ob jemand wirklich Bescheid weiss… und zwar ist mein sohn am 10.03.2010 geboren und damals hatten wir beim elterngeld die verlängerungsoption gewählt…wir sind hartz 4 empfänger… nun bekamen wir ein schreiben von der stadt das man das widerrufen kann und das nachgezahlt wird… laut meines wissens war der stand so… im november hieß es das das geld nach dem widerruf in einem betrag ausgezahlt wird, aber noch vor dem 31.12.2010 auf dem konto sein muss sonst würde es angerrechnet. Jetzt mitte dezember finde ich immer mehr texte wo es heißt das man es auch behalten darf wenn es nach dem 31.12.2010 kommt solang der widerruf fristgerecht ist… was stimmt denn nun? hat da jemand erfahrung gemacht?? vielen dank im vorraus…

Hallo,

Also soweit ich das noch in Einnerung habe wird das Geld bis zum 31.12.2010 ausgezahlt bleiben 300 Euro anrechnungsfrei. Ab dem 1.1.2011 bleiben dann 150 Euro anrechnungsfrei.Hab dir folgenden link dazu:

http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10113.html

Ich hoffe ich konnt dir weiterhelfen

LG melli

Wenn der Wiederruf dieses Jahr raus ist und die Elternkasse hat das Schreiben und haben-Können dieses Jahr nicht mehr überweisen dürfte es nicht angerechnet werden.
Aber wie mein Wissenstand ist musste das Schreiben wegen Wiederrüf im November schon bei der Elternkasse sein.
Aber das Arbeitsamt schickt die Schreiben Trotzdem raus.Mein Sohn hatte das Gleiche wegen Elterngeld der hat sich das Geld dieses Jahr auszahlen lassen und das darf das Amt nicht anrechnen.
Gruss und viel Glück.

Hallo
Leider kann ich hier keine sichere Antwort geben! Viel Glück jedoch - und ich sage immer: den sicheren Weg gehen! Habt ein schönes Weihnachtsfest - nehmt Euch die Zeit füreinander. Das ist unbezahlbar!
Lieb eGrüße
zaubermaus

hallo,
ich würde mich bemühen, den sachverhalt zu analysieren, brauche aber dazu weitere einzelheiten.
da das thema sehr schwierig ist, kommt es auf jedes komma an. biete an, mich anzurufen (bei flatrate) oder ich rufe auf festnetz an (nicht auf handy) wenn keine flat vohanden ist.
so kommen wir vielleicht zu einer lösung
mfg
faltstuff

Hallo,

kann ich dir nicht bei helfen, leider. Schau nal bei
tacheles.de nach.

Gruß

Hallo!
Nun macht Euch mal nicht verrückt. Ihr habt das Geld bekommen und Ihr werdet es auch behalten.
Eine Rückforderung muß erst einmal begründet an Euch gesendet werden. Dann habt Ihr noch den Widerspruch und dann noch das Sozialgericht. Zusätzlich Ratenzahlungen, wenn es denn soweit kommen sollte.
Schöne Feiertage.

Hallo Bonnerjunge1979,

damit ich es nicht falsch verstanden habe, ihr habt die Auszahlung des Elterngeldes auf 2 Jahre beantragt und dies jetzt widerrufen? Dann bekommt ihr jetzt, für die bereits ausbezahlten Monate eine Nachzahlung über jeweils 50% des Elterngeldes. Die restlichen Monate werden danach zu 100% ausbezahlt. Also Januar bis März. Allerdings ist ja momentan die Elterngeldkürzung in der Schwebe, d. h. es kann durchaus sein, daß Rückwirkend die Kürzung angewendet wird und Ihr etwas zurückzahlen müßt bzw. dies mit den letzten 3 Monaten verrechnet wird. Stellt euch also darauf ein. Wenn es dann nicht so ist, freut euch über Euer kleines „Plus“.

Alles Gute

Lore

Leider kann ich dir da nicht helfen

kann ich leider nicht beantworten.
Hallo meine Frage klautet so… Da ich sehr viel
unterschiedliche sachen im netz finde frage ich nun hier ob
jemand wirklich Bescheid weiss… und zwar ist mein sohn am
10.03.2010 geboren und damals hatten wir beim elterngeld die
verlängerungsoption gewählt…wir sind hartz 4 empfänger…
nun bekamen wir ein schreiben von der stadt das man das
widerrufen kann und das nachgezahlt wird… laut meines
wissens war der stand so… im november hieß es das das geld
nach dem widerruf in einem betrag ausgezahlt wird, aber noch
vor dem 31.12.2010 auf dem konto sein muss sonst würde es
angerrechnet. Jetzt mitte dezember finde ich immer mehr texte
wo es heißt das man es auch behalten darf wenn es nach dem
31.12.2010 kommt solang der widerruf fristgerecht ist… was
stimmt denn nun? hat da jemand erfahrung gemacht?? vielen dank
im vorraus…

Dazu kann ich leider auch nichts sagen.

Hallo,
meines Wissens nach ist es nur wichtig, dass Sie die Verlängerung des Elterngeldes schriftlich bis 31.12.2010 bei Ihrer Elterngeldstelle widerrufen. Der Nachzahlungsbetrag wird dann auch im Januar ausgezahlt werden.
Herzliche Grüße und Frohes Fest, S.
der Antrag auf Aush

Der Widerruf muss fristgerecht eingegangen sein.

Alles andere widerspricht meinem Rechtsempfinden und wäre ja rechtswidrig.

LG

Fair1207