Hallo,
ich habe eine halbe Stelle (mit allen gesetz. Abzüge, 700 euro netto), und arbeite auch selbstständig (mit Rechnung, ca. 350 euro im Monat). Ich werde im September ein Baby bekommen, und weiss noch nicht wie das Elterngeld gerechnet wird. Zählt alles dass ich verdiene, oder nur was ich als Angestelte bekomme? Können Sie mir bitte helfen? Vielen Dank im Voraus!
Mihaela
Hallo Ella_75!
Soweit ich weiß wird nur dein Lohn angerechnet also nur die 700,00 €. Das heißt, du bekommst 67% aus 700,00 €.
Aber wenn du es ganz genau wissen möchtest, dann sprich am Besten mit deinem Steuerberater oder der L-Bank.
Alles Gute für dich und dein Baby.
Gruß Lore
Es zählt alles, was an Einkommen da ist. Welche Monate aber genau die Berechungsgrundlage bilden, hängt von folgenden Fargen ab.
- Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
- Seit wann wird die Selbstständigkeit ausgeführt? Ist sie durchgängig betrieben worden?
- Seit wann wird im Angestelltenverhätnis gearbeitet? Ist dort durchgängig gearbeitet worden?
- Wann ist der voraussichtliche Entbindungstermin?
Ich hoffe damit schon etwas weitergeholfen zu haben.
Hej Michaela,
herzlichen Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs.
Beides zählt natürlich zur Elterngeldberechnung. Um jedoch das Nettoeinkommen des selbständigen Erwerbs zu ermitteln, musst du eine Einkommenssteuerabrechnung machen. Oder falls du das Gewerbe letztes Jahr auch schon ausgeübt hast, gilt die vom letzten Jahr.
Liebe Grüsse
Hari
Hallo,
das Elterngeld wird aus den Bezügen (sämtliches Einkommen) der letzen 12 Monate errechnet. Dazu zählt sowohl die Einkünfte aus der Halbtagsstelle und die aus der Selbständigkeit. Hierbei liegen die letzen Steuererklärungen zugrunde. Vom Nettolohn werden dann 67% berechnet. Maximal gibt es 1800 € und min. 300€.
Die Damen und Herren auf der Elterngeldstelle werden dir aber mit Sicherheit sagen, welche Papiere sie zur Berechnung brauchen.
Ich wünsche dir eine schnelle und schöne Geburt und hoffe, dass alles glatt läuft!
Alles Gute,
Nicole