Elterngeldanrechnung Hartz4 bei Arbeitsverhältnis

Hallo liebe Community,

Am 25.3.17 kam meine Tochter zur Welt. Ich bekomme seit 01/17 voll Hartz4.

Von 12/15 bis 12/16 war ich in Teilzeit beschäftigt, wurde nur noch aufgestockt.

Ich habe gelesen das mir das Elterngeld bei Arbeitsverhältnis vor der Geburt nicht auf H4 angerechnet werden darf.
Das Jobcenter allerdings hat es mir nahezu komplett angerechnet. Ist das rechtens?

Liegt es daran das ich die 1,5 Monate bevor der Mutterschutz begann nicht mehr im Arbeitsverhältnis war? (Mein Vertrag lief Dez 2016 ohnehin aus) anrechnen hätten Sie es doch nur dürfen wenn ich nicht gearbeitet habe und denn 300 Euro Sockelbetrag bekomme.

Es geht dabei ja um sehr viel Geld was mir fehlt durch den Abzug wenn man es auf die 2 Jahre rechnet die ich EG bekomme.

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

da noch niemand geantwortet hat:Google mal Sozialgesetzbuch 12, Elterngeld Anrechnung auf ALG2: ich meine, dass Deine Quelle veraltet ist und sich da etwas geändert hat, informiere Dich genau, in dem Du die Gesetzestexte liest.

LG I.

Hallo,

vielleicht hilft das:
http://www.hartziv.org/elterngeld-und-hartz-iv.html

Meist ist es sinnvoll, sich die konkreten Paragraphen in der aktuellen Form selbst durchzulesen.

Wenn es um Leistungen des Jobcenters geht, ist immer das SGB II maßgebend (SGB XII nur bei Leistungen vom Sozialamt, meistens für Rentner bzw. Personen im Rentenalter).

Gruß
RHW

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__10.html