Elterngeldberechnung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:
Meine Frau ist Schwanger geworden.Was natürlich super ist.
Ihre Elternzeit ist seit 27.08.2011(von unserem ersten Kind) vorbei und seit dem hat Sie ihren Resturlaub der Ihr noch zusteht.
Kann mir jemand sagen was jetzt als neues Elterngeld angerechnet wird? In Ihrem Beruf bekommt Sie sofort wieder ein Arbeitsverbot.Das bedeutet das Sie Ihren Job gar nicht erst wieder antritt.

Nach meinem Verständnis müsste die Zeit wo wieder Sie Beschäftigungsverbot hat ,als Rechengrundlage dienen?Richtig?Da Urlaub=normales Arbeitsverhältnis ist.Oder?

Wäre nett,wenn Ihr mir helfen könntet,da mir keiner wirklich Bescheid geben kann.

Vielen Dank.

Dazu sind folgende Fragen noch zu beantworten:
Wann kommt das Kind, wann ist das erste Kind geboren bzw. bis wann wurde Elterngeld für dieses bezogen.

BV und Urlaub wird normal bezahlt und zählt natürlich als EInkommen fürs Elterngeld, sind ja wohl aber keine 12 Monate.

Hallo Du,

sorry ich kann leider gar nicht helfen, keine Ahnung. Aber herzlichen Glückwunsch und alles Gute für das neue Kindchen!

Fränkin

Hallo Susannea,
das Kind kommt Mai 2012.
Für das erste Kind wurde bis 27.02.2011 Elterngeld bezogen.:smiley:as letzt halbe Jahr haben wir kein Geld mehr bekommen.Sie müsste Ende September wieder regulär arbeiten.

Da meine Frau dann ca.10 Monate wieder zu haus ist(Beschäftigungsverbot),müsste Sie doch im Prinzip das geleiche Elterngeld bekommen wie beim ersten.Oder?Sie ist ja rein theoretisch wieder im normalen Arbeitsverhältnis,obwohl es "nur"Urlaub ist.

Hallo Susannea,
das Kind kommt Mai 2012.
Für das erste Kind wurde bis 27.02.2011 Elterngeld
bezogen.:smiley:as letzt halbe Jahr haben wir kein Geld mehr
bekommen.Sie müsste Ende September wieder regulär arbeiten.

Da meine Frau dann ca.10 Monate wieder zu haus
ist(Beschäftigungsverbot),müsste Sie doch im Prinzip das
geleiche Elterngeld bekommen wie beim ersten.Oder?Sie ist ja
rein theoretisch wieder im normalen Arbeitsverhältnis,obwohl
es "nur"Urlaub ist.

Naja aber 10 Monate sind nun mal nicht das selbe wie 12, wenn ich 10x eine Summe addiere und durch 12 teile wirds natürlich wneiger.

Wenn sie nicht Beamtin ist, dann zählen im schlechtesten Fall die Monate März 2011 bis Februar 2012.

Somit hat sie nur volles Einkommen von September bis Februar, sind sogar nur 6 Monate plus die Paar Tage im August.
Somit wirds auf jeden Fall deutlich weniger!

Ich habe mal noch eine grundsätzliche Frage:
Würde meine Frau überhaupt Gehalt von ihrer Firma bekommen wenn sie im Prinzip gar nicht wieder anfängt nach der Elternzeit zu arbeiten, weil sie ein sofortiges Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommt? Ist die Firma verpflichtet ihr ihr bisheriges Gehalt zu zahlen?

Hallo,
meines Wissens das Gehalt vor der ersten Elternzeit sowie die eventuell „beschäftigten“(also auch urlaubszeit) zwischen den elternzeiten.

So war es bei uns. Ich hatte zwischen den Eternzeiten nur ca. 8 Monate gearbeitet. Diese wurden genommen und dann die Monate vor der ersten Elternzeit.

Aber frsg nochmal die anderen.

Liebe Gruesse

Hallo,
herzlichen Glückwunsch zunächst mal :smile: Bzgl. Elterngeld ist es so, dass Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt sind. Es muss sich dabei um Monate handeln, in denen ein reguläres Gehalt gezahlt wurde. In Ihrem Fall m.E. der aktuelle Monate mit Resturlaub und dann die elf Monate vor der Geburt Ihres ersten Kindes. Sie können sich diesbezüglich natürlich auch bei Ihrer zuständigen Elterngelstelle beraten lassen. Alles Gute und Gruß an Ihre Frau, SAM

Hallo Syncmaster23,

normalerweise wird das letzte Elterngeld nochmals herangezogen…sie bekommt dann ungefähr das Elterngeld wie beim ersten Kind + Geschwisterbonus.

Viele Grüße

Lore

Ihre Frage ist so speziell,dass ich sie nicht beantworten kann.Insbesondere durch Ihre Angabe, Ihre Frau würde „sofort ein Arbeitsverbot bekommen“.
Ich würde mich an die zuständige ( in Ihrer Stadt oder im zuständign Landkreis) Stelle bei der Agentur für Arbeit wenden. Mit freundlichem Gruß,
Wulf Splittgerber.

Hallo.

Urlaub = Arbeitsverhältnis,
wenn sie für das Beschäftigungsverbot ein ärztliches Attest aufgrund des schwangerschaftsbedingten Einkommensverlustes hat, werden die Monate des Beschäftigungsverbotes für die Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt.

Hoffe ich konnte helfen :wink: