Elterngeldberechnung selbständig

Hallo,

ich bekomme im Februar mein erstes Kind und möchte 12 Monate Elterngeld beantragen.
Ich bin hauptberuflich angestellt und arbeite zusätzlich nebenberuflich freischaffend, daher werden beide Einkünfte zur Berechnung zugrunde gelegt.

Der Steuerbescheid 2010 wird mich aber ja erst wie immer im Herbst 2010 erreichen. Bis dahin habe ich schon einige Monate EG bekommen. Aber wie berechnet sich es dann? (freiberuflicher Teil)? Vom Steuerbescheid 2009? 2009 habe ich aber mehr dazu verdient als 2010. Muss ich dann wenn der Steuerbescheid 2010 da ist evtl. Elterngeld zurückbezahlen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Hast du die freiberufliche Tätigkeit Seit 1.1.2010 durchgängig bis zur Geburt ausgeübt? Es ist noch sehr strittig, ob der Steuerbeschied 2010 genommen werden darf (für die Berechngun reicht übrigens erstmal das Einreichen der EÜR oder was du für die Steuerklärung dort abgibst und natürlich der Einkommennachweise aus der nicht-selbstständigen Tätigkeit.
Ist die durchgängig vom 1.1.2010 bis zur Geburt ausgeübt worden?

Wenn nicht, zählen eingetlich die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt und nciht das Kalenderjahr 2010.

Das mit dem Zurückzahlen kann dir aber wirklich passieren, weil ja dann erst nach der Abgabe der Steuererklärung und nur wenn du keienrleis Einkünfte im 1. Lebensjahr des Kidnes hattest ein abschließender Bescheid ergehen kann!

Hallo Maryan,

ja, das kann sein. Vor allem weil das Elterngeld über die Progessionssteuer besteuert wird, also im Nachhinein. Ich würde was beiseite legen um gewappnet zu sein.

Alles Gute

Lore

Hallo,

also ich bin als Musikerin im Orchester angestellt (Stadtangestellte) und arbeite zusätzlich freiberuflich auch als Musikerin. Natürlich hat man bei der freiberuflichen Tätigkeit einige Konzerte und Proben, aber kein monatliches Gehalt.
Dann zählen wohl die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz.
Legt man dann die Kontoauszüge vor?

Grüße

Hi Maryan!

Du hast das schon ganz richtig aufgefasst. Maßgebend sind immer die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. In Deinem Fall also die letzten 12 Nettolöhne uder Gewinn aus selbstständiger Arbeit der letzten 12 Monate. Das Jahr 2009 wird in Deinem Fall nicht zu Grunde gelegt. Die 12 maßgeblichen Nettolöhne lassen sich im Zeitpunkt der Beantragung ja ganz leicht ermitteln. Der Gewinn aus selbstständiger Arbeit bzw. die Einkünfte daraus lassen sich ja auch anhand einer Gewinnermittlung (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) ermitteln. Hierfür reichst Du eine Gewinnermittlung ein. Sollten beim Bearbeiter noch Zweifel an der Höhe o.ä. bestehen, wird der Elterngeldbescheid vorläufig ergehen, so dass anschließend noch einmal eine Überprüfung erfolgen könnte.

Aber wie bereits erwähnt. 2009 ist keinesfalls maßgebend!

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Bei weiteren Fragen etc. stehe ich gern zur Verfügung.

LG

Fair1207

Hallo Maryan,
meines Wissens nach wird das Elterngeld zunächst vorläufig berechnet und dann mit den vorliegenden Unterlagen abschließend. Warum zurück zahlen? Wenn Sie 2010 insg. mehr Verdienst hatten als 2009, dann müssten Sie doch eigentlich eine Nachzahlung vom Elterngeld erhalten, da Ihnen ja der Verdienstausfall der mit 65-67% ersetzt werden soll. Habe ich da was falsch verstanden? Herzlichen Gruß und viel Spaß mit dem Kleinen. Dauert ja nicht mehr lange… :smile: SAM