Hallo,
ich bekomme im Februar mein erstes Kind und möchte 12 Monate Elterngeld beantragen.
Ich bin hauptberuflich angestellt und arbeite zusätzlich nebenberuflich freischaffend, daher werden beide Einkünfte zur Berechnung zugrunde gelegt.
Der Steuerbescheid 2010 wird mich aber ja erst wie immer im Herbst 2010 erreichen. Bis dahin habe ich schon einige Monate EG bekommen. Aber wie berechnet sich es dann? (freiberuflicher Teil)? Vom Steuerbescheid 2009? 2009 habe ich aber mehr dazu verdient als 2010. Muss ich dann wenn der Steuerbescheid 2010 da ist evtl. Elterngeld zurückbezahlen?
Vielen Dank für Eure Antworten