Die Kürzung des Elterngeldes ab 01.01.2011 von 67 v.H. auf 65 v.H. wurde bereits geschlossen. Jetzt ergehen neue Elterngeldbescheide ab 2011. Aber ist dies eigentlich rechtmäßig? Angenommen es existieren bereits seit einigen Monaten Elterngeldbescheide bis einschließlich Juni 2011. Diese sind sowohl bestandskräftig, als auch unanfechtbar. Wonach erfolgt also die Änderung ab 2011, wenn der Bescheid nicht mehr geändert werden kann?
Bereits im Grundgesetz ist ein Rechtschutzbedürfnis eines jeden Bürgers gesetzlich verankert. Es gewährt Vertrauenschutz, wobei ebensfalls ein Rückwirkungsverbot besteht. Auch wird Dispositionsfreiheit gewährt. Als Bürger hat man auf die bisherige Festsetzung vertraut! Man hat das Geld in der festgesetzten Höhe in die Haushaltsplanung einbezogen und sich darauf verlassen!
Zudem heißt es in den Bescheides:
„Sie erhalten folgendes Elterngeld…“
Dann kann doch bitte sehr das Elterngels ab 01.01.2011 nicht einfach gekürzt werden? Oder gibt es eine Änderungsvorschrift bzw. gesetzliche Grundlage, die dies erlaubt?
Die neuen Bescheide sind doch rechtswidrig und sogar nichtig! Oder etwa nicht?
Der Rechtsweg ist bereits vorprogrammiert!
Danke schon mal für etwaige Rückmeldungen und Antworten!