Elterngeldbescheide ab 2011 wonach geändert?

Die Kürzung des Elterngeldes ab 01.01.2011 von 67 v.H. auf 65 v.H. wurde bereits geschlossen. Jetzt ergehen neue Elterngeldbescheide ab 2011. Aber ist dies eigentlich rechtmäßig? Angenommen es existieren bereits seit einigen Monaten Elterngeldbescheide bis einschließlich Juni 2011. Diese sind sowohl bestandskräftig, als auch unanfechtbar. Wonach erfolgt also die Änderung ab 2011, wenn der Bescheid nicht mehr geändert werden kann?
Bereits im Grundgesetz ist ein Rechtschutzbedürfnis eines jeden Bürgers gesetzlich verankert. Es gewährt Vertrauenschutz, wobei ebensfalls ein Rückwirkungsverbot besteht. Auch wird Dispositionsfreiheit gewährt. Als Bürger hat man auf die bisherige Festsetzung vertraut! Man hat das Geld in der festgesetzten Höhe in die Haushaltsplanung einbezogen und sich darauf verlassen!

Zudem heißt es in den Bescheides:
„Sie erhalten folgendes Elterngeld…“

Dann kann doch bitte sehr das Elterngels ab 01.01.2011 nicht einfach gekürzt werden? Oder gibt es eine Änderungsvorschrift bzw. gesetzliche Grundlage, die dies erlaubt?

Die neuen Bescheide sind doch rechtswidrig und sogar nichtig! Oder etwa nicht?

Der Rechtsweg ist bereits vorprogrammiert!

Danke schon mal für etwaige Rückmeldungen und Antworten!

Hallo,

so wie ich das sehe, enthält die Änderung des BEEG keine pauschale Kürzung des Sazzes von 67% auf 65%, sondern sieht ein Absinken von 67 bis auf maximal 65% vor, wenn das maßgebliche Einkommen höher als 1.200 € war.
Im übrigen findet das Sozialgesetzbuch 10 auf das BBEG Anwendung, d.h. für die Festsetzung des Elterngeldes ist diese Verfahrensregelung anzuwenden.
In § 48 SGB X ist geregelt, dass
Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben
Genau dies ist mit dem Inkrafttreten der Änderung des BBEG geschene, nämlich eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Bescheide mit Wirkung für die Zukunft, d.h. ab dem 01.01.11, aufgehoben und entsprechend der Neuregelungn eu festgesetzt werden können.

Gruß

Michael